© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 27/22 / 01. Juli 2022

Meldungen

Karlsruhe lehnt Eilantrag zu Ausschußvorsitz ab 

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Verweigerung von Vorsitzposten in mehreren Bundestagsausschüssen abgelehnt. Als einzige Fraktion im Bundestag hat die AfD seit dieser Legislaturperiode keinen einzigen Ausschußvorsitz inne. Gemäß der Geschäftsordnung und der gängigen Praxis stünden ihr der Vorsitz im Innen- und im Gesundheitsausschuß sowie im Ausschuß für Entwicklungszusammenarbeit zu. Mit dem Eilantrag wollte die Fraktion erreichen, daß die von ihr benannten Kandidaten bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig als Ausschußvorsitzende eingesetzt werden. Dies lehnten die Verfassungsrichter ab. Andernfalls wäre, so die Begründung des Senats, das freie Mandat der Mehrheit der Ausschußmitglieder beeinträchtigt und „dem im Wahlergebnis zum Ausdruck gekommenen Mehrheitswillen“ widersprochen worden. Die AfD kritisierte, mit dem Vorgehen werde ihr „eine faire Teilhabe an der parlamentarischen Arbeit verweigert“. Daher sei auch der abschlägige Bescheid der höchsten deutschen Richter  ein „schlechter Tag für die parlamentarische Demokratie“, so der parlamentarische Geschäftsführer und Justitiar der Bundestagsfraktion, Stephan Brandner. Er monierte zudem, das Verfassungsgericht habe für das Eilverfahren fast sechs Monate gebraucht. Laut Brandner würden sich die anderen Fraktionen „an den der AfD zustehenden Ausschußvorsitzen bereichern“. Die abschließende Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus. (vo)





Koalition: Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft 

BERLIN. Der Bundestag hat die Abschaffung des Paragraphen 219a StGB beschlossen, der die Werbung für Abtreibungen verbietet. Mit den Stimmen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der Linkspartei wurde die bisherige Regelung gestrichen, wodurch Ärzte Schwangere jetzt offiziell in ihren Praxen beraten dürfen. CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. In der Debatte meinte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), daß Frauen sich bei Schwangerschaftskonflikten ohnehin im Internet informierten. Es dürfe nicht sein, daß demgegenüber Ärzten unter Strafandrohung verboten sei, die Schwangeren zu beraten. Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) sieht damit die Selbstbestimmung der Frauen in Deutschland gestärkt. Es sei „ein guter Tag für die Frauen“ im Land. Dem setzte die Vorsitzende im Rechtsausschuß, Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU), das Lebensrecht des ungeborenen Kindes entgegen. Sie beklagte, daß dies in der Debatte keine Rolle spiele. Die Christdemokratin warf der Ampelkoalition vor, sie wolle nur ein Erfolgserlebnis durch die Streichung von Paragraph 219a schaffen. „Mit der kompletten Streichung ermöglichen wir auch proaktive Werbung, und das suggeriert dann, daß es um eine normale ärztliche Leistung geht. Und das ist es nicht.“ Stattdessen solle Frauen geholfen werden, sich für das Kind zu entscheiden, begründete sie die Ablehnung ihrer Fraktion. Auch die stellvetretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch zeigte sich erschüttert über die Haltung der Streichungsbefürworter. Die Ampelkoalition lege die Axt an den ethischen Grundkonsens der Verfassung und der christlich-abendländischen Kultur. Mit einer weiteren Regelung sollen zudem strafgerichtliche Urteile, die seit 1990 wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch ergangen sind, aufgehoben und noch laufende Verfahren eingestellt werden, um verurteilte Ärzte zu rehabilitieren. (ag/vo)

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