© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 28/22 / 08. Juli 2022

Keine Konsequenzen für „Letzte Generation“
Lieber kuschen, statt bestrafen
Hans-Hermann Gockel

Hat unser Strafgesetzbuch noch Gültigkeit – oder verkommt es immer mehr zu einer wertlosen Blattsammlung? Die Protestler, die sich von Autobahnbrücken abseilen oder sich auf Fahrbahnen festkleben und damit den Autoverkehr massiv gefährden, werden – wenn überhaupt – nur sehr milde bestraft. Dabei ist ein „Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ (§ 315b StGB) kein Kindergeburtstag. Derartige Aktionen könnten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Aber welcher Richter traut sich schon, die Klima-Kriminellen in die Schranken zu weisen? Statt den garantiert darauf folgenden Medien-Tsunami auszuhalten, kuscht man lieber. 

Wie ein Richter in Dortmund, der das Verfahren gegen eine 20jährige Studentin einstellte, nachdem diese sich mit ein paar Sozialstunden „einverstanden erklärt“ hatte. So geht die Party auf dem Narrenschiff Deutschland munter weiter. Die Straftäter der „Letzten Generation“, von „Extinction Rebellion“, von „Just Stop Oil“, oder wie die selbsternannten „Aktivisten“ sich nennen, werden in Watte gepackt und obendrein von der Politik hofiert. Genervte Autofahrer haben in diesem Land, das den Weg der Deindustrialisierung konsequent beschreitet, keine Lobby mehr. Insofern könnte am Ende noch Kaiser Wilhelm II. recht behalten: „Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.“






Hans-Hermann Gockel war 24 Jahre lang Nachrichtenmoderator bei Sat.1 und N24.