© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 29/22 / 15. Juli 2022

Waffenentzug von AfD-Mitgliedern
Ein Exempel statuieren
Walter Schulz

Der Jäger soll den Schöpfer im Geschöpfe ehren, lehrt ein Jagdspruch aus dem 19. Jahrhundert. Doch der Grünrock, der ihn im Jahre 2022 beherzigt, ist damit noch lange kein jagdlicher Ehrenmann. Heutzutage muß er auch politisch linientreu sein. Genehmigungsbehörden und Verwaltungsgerichtsbarkeit verbiegen den § 5 Abs. 2 Satz 3 WaffG, um AfD-Mitgliedern Verfassungsfeindlichkeit anzuhängen. Man wirft ihnen vor, als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“ aktiv „gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker“ vorzugehen. Die Absurdität dieser Vorwürfe ist offensichtlich.

Und so trifft es jetzt sogar den Jägersmann mit AfD-Parteibuch, der wegen angedichteter Verfassungsfeindlichkeit rasch das Recht auf Waffenbesitz und Jagen verlieren kann. Strafe einen, erziehe viele – nimm einem den Jagdschein, dann werden die anderen die Finger von der AfD lassen. Eine juristisch nicht nachvollziehbare Entwicklung, die bedenklich stimmt. Insbesondere auch angesichts des nicht einmal leisen Aufschreis der im politischen Mainstream schwimmenden Jagdverbandsspitzen. Für die ist angepaßtes Kuscheln mit der Polit-Elite und den spurtreuen Behörden, die die konservative Wählerklientel disziplinieren und kriminalisieren wollen, wichtiger als Solidarität mit ihren Mitgliedern.






Walter Schulz war über 20 Jahre lang Herausgeber des „Deutschen Waffen-Journals“.