© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 29/22 / 15. Juli 2022

Meldungen

Streit um Teilnahme an bundesweiter Polizeistudie 

Stuttgart. In Baden-Württemberg ist ein Streit um die Teilnahme an einer bundesweiten Studie zu politischen Einstellungen von Polizisten entbrannt. Nachdem der Hauptpersonalrat sein Veto gegen eine Beteiligung der Landespolizisten eingelegt hatte, äußerte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) Kritik. „Wir wollen, daß diese Studie gemacht wird“, sagte der Grünen-Politiker und kündigte an, klären zu wollen, ob der Personalrat eine solche Entscheidung überhaupt treffen könne. Die Initiative für die Studie unter dem Titel „Motivation, Einstellung und Gewalt im Alltag von Polizeivollzugsbeamten (Megavo)“ geht auf den früheren Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zurück, der damit der Forderung nachgab, angeblichen Rassismus innerhalb der Polizei zu untersuchen. Als Kompromiß zwischen den damaligen Koalitionspartnern SPD und Union wurde die Studie dann ausgeweitet und sollte zusätzlich den Arbeitsalltag von Polizeibeamten analysieren und ihre Motivation, wieso sie Polizisten wurden, erkunden. In nahezu allen Bundesländern ist die Befragung bereits abgeschlossen, in Nordrhein-Westfalen und bei der Bundespolizei soll sie noch im Juli enden. Berlin werde etwas später folgen. Neben Baden-Württemberg lehnte auch der Hamburger Hauptpersonalrat der Polizei die Teilnahme an der Befragung ab. Der Studienleiter von der Hochschule für Polizei in Münster, Jochen Wittenberg, zeigte sich überrascht von der Entscheidung und beklagte, nicht von den Personalräten dazu befragt worden zu sein. Die Ergebnisse der Umfrage sollen laut Wittenberg im November zur nächsten Innenministerkonferenz vorgestellt werden. (st)

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Urteil: KSK-Offizier zu Unrecht entlassen 

BERLIN/SIGMARINGEN. Im Rechtsstreit um die Entlassung eines Offiziers des Kommandos Spezialkräfte (KSK) hat das Bundesverteidigungsministerium erneut eine juristische Niederlage kassiert. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab nach mündlicher Verhandlung vergangene Woche der Klage des betroffenen Berufssoldaten statt und hob seine Entlassung auf. Das Verteidigungsministerium hatte dem Oberstleutnant vorgeworfen, bei seiner Ernennung zum Berufssoldaten in den neunziger Jahren eine frühere, kurzzeitige Mitgliedschaft in einer politischen Jugendorganisation verschwiegen und so die Bundeswehr „arglistig getäuscht“ zu haben. Diesen Vorwurf hielten die Richter für nicht stichhaltig. Nach ihrer Ansicht war die entsprechende Mitgliedschaft sowohl den Vorgesetzten als auch der Personalverwaltung nach ihrer Einschätzung bereits frühzeitig bekannt gewesen, weshalb eine Entlassung hierauf nicht gestützt werden konnte. Schon 2020 hatte das Gericht im Zuge des einstweiligen Rechtsschutzes dem Offizier Recht gegeben und festgestellt, daß die von der Truppe angeführten Gründe nicht ausreichen, den Berufssoldaten nach über 30 Dienstjahren zu entlassen. Eine Beschwerde des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr gegen diese Entscheidung hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zurückgewiesen. Mit dem aktuellen Urteil war der frühere Leiter der Kommandoausbildung am KSK-Standort in Calw nun auch im Hauptsacheverfahren erfolgreich. Eine schriftliche Begründung der Kammer liegt noch nicht vor, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (vo)