Keine vier Wochen dauert es, bis sich das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) an die Progressiven in Politik und Medien herankuschelt. Erst Ende Juni hatte der Bundestag die Abschaffung von Paragraph 219a Strafgesetzbuch beschlossen. Werbung für Abtreibung wird somit gesetzlich erlaubt. Doch ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp geht noch weiter.
Es sei „sicherzustellen, daß der medizinische
Eingriff eines Schwangerschaftsabbruchs flächendeckend ermöglicht wird“, fordert die promovierte Soziologin in der Wochenzeitung Die Zeit. Die Überschrift des widersprüchlichen Einwurfs lautet: „Recht auf Leben, Recht auf Selbstbestimmung“. Das Recht auf Leben (des Kindes) solle verträglich sein mit dem Recht auf Selbstbestimmung (der Frau), fordert sie, doch bedenkt dabei nicht, daß es Konstellationen gibt, die unvereinbar sind – physisch und moralisch.
Das Selbstbestimmungsrecht der Frau endet beim Leben des Kindes – und das beginnt mit dessen
Zeugung.
Stetter-Karps Positionen sind seit Jahren klar: Als Genderbeauftragte der Caritas setzte sie sich für Frauenquoten ein, als Vizepräsidentin des Verbands behinderte sie die Arbeit einer erfolgreichen Pro-Life-Organisation. Mit ihrem Verhalten ebnet die Laienvertreterin der Kultur des Todes den Weg. Deren Apologeten haben schon ein neues Ziel: die Abschaffung von Paragraph 218 StGB, der Abtreibung unter Strafe stellt.