© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 30-31/22 / 22. Juli 2022

Meldungen

Franco A. zu mehr als fünf Jahren Haft verurteilt

FRANKFURT. Der Bundeswehroffizier Franco A. ist vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat schuldig. Er wurde zudem wegen Verstößen gegen das Waffenrecht und Betruges verurteilt. A. hatte Ende 2015 unter falschem Namen als angeblicher Syrer Asyl in Deutschland beantragt und war 2017 festgenommen worden. Die Ermittlungsbehörden fanden Waffen und Munition bei ihm. Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte Schußwaffen, Sprengkörper, Kartuschen und Munition verwahrt habe und wegen „seiner völkisch-nationalistischen, insbesondere antisemitischen und von Fremdenhaß geprägten Gesinnung“ Angriffe auf hochrangige Politiker begehen wollte. Strafmildernd bewerteten die Richter unter anderem, daß er mehrfach Adressat von Handlungen gewesen sei, „die ihn unter grober Mißachtung der Unschuldsvermutung schmähten“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ho)





Meldestellen für nicht strafbare Äußerungen  

DÜSSELDORF. Die neue schwarz-grüne Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat damit begonnen, Meldestellen für Äußerungen einzurichten, die vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Ziel sei es, „das Dunkelfeld der alltäglichen Diskriminierung abseits der strafrechtlich verfolgbaren Vorfälle zu erhellen, damit Politik auf dieser Basis bessere Präventionsmaßnahmen entwickeln kann“, teilte das Familienministerium mit. Dabei soll es ausschließlich um angebliche „Queerfeindlichkeit“, „antimuslimischen Rassismus“, „Antiziganismus“ sowie „anti-Schwarzen, antiasiatischen und weitere Formen von Rassismus“ gehen. Vorbild sei ein bereits bestehendes System, das jetzt schon ermöglicht, mutmaßlich antisemitische Äußerungen an linke Gruppierungen zu melden. „Mit diesem bundesweit einzigartigen System von Meldestellen wollen wir insbesondere auch die Diskriminierungsvorfälle registrieren, die unterhalb der Strafbarkeitsgrenze liegen und deswegen nicht in den polizeilichen Statistiken erfaßt werden“, begründete Familienministerin Josefine Paul (Grüne) den Schritt. Die Kosten für den Steuerzahler belaufen sich vorläufig auf 140.000 Euro. Mitte kommenden Jahres sollen die Meldestellen ihre Arbeit aufnehmen. Namen würden nicht gespeichert. „Mit dem bundesweit einzigartigen System soll es für Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Meldung von Vorfällen geben und Diskriminierung sichtbarer gemacht werden“, heißt es vom Ministerium. Darauf aufbauend sollen jährlich Berichte erstellt werden. Geplant ist zudem, eine „Landesantidiskriminierungsstelle“ aufzubauen und ein „Landesantidiskriminierungsgesetz“ zu erarbeiten. Der Aufbau im Bereich „Queerfeindlichkeit“ erfolgt durch das „Queere Netzwerk NRW e.V.“ in Kooperation mit „rubicon e.V.“, dem „Lesben- und Schwulenverband NRW“, der „Landesarbeitsgemeinschaft Lesben in Nordrhein-Westfalen e.V.“ sowie dem Verein „Geschlechtliche Vielfalt Trans* NRW“. Angeblich „antimuslimischer Rassismus“ soll unter anderem vom „Interkultur e.V.“ erfaßt werden. Auch in den anderen Bereichen sind zahlreiche Migrantenverbände, etwa der „Verein kamerunischer Ingenieure und Informatiker“, beteiligt. (ho)

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