© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 33/22 / 12. August 2022

Meldungen

Strafbefehle gegen 76 Klima-Blockierer in Berlin 

BERLIN. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat in Zusammenhang mit Straßenblockaden von radikalen Klimaschützern bislang 76 Verfahren abgeschlossen. Bei allen sei ein Strafbefehl beantragt worden, sagte ein Sprecher der Behörde der Nachrichtenagentur dpa. Hauptsächlich handle es sich dabei um Geldstrafen wegen Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Sollte das zuständige Gericht den Anträgen folgen, würden die Strafen ohne mündliche Verhandlung ausgesprochen. Sollten die Beschuldigten Widerspruch einlegen, käme es zum Prozeß. In den vergangenen Monaten hatten sich immer wieder Anhänger der Gruppierung „Die Letzte Generation“ auf Straßen oder Autobahnzufahrten Berlins an- und festgeklebt und für massive Verkehrsbeeinträchtigungen gesorgt. Auch Krankenwagen wurden in mehreren Fällen blockiert. Nach Informationen der JUNGEN FREIHEIT wurden gegen die Klimablockierer seit Januar mehr als 1.000 Strafanzeigen gestellt. (ab)





SPD: Kein Parteiausschluß von Altkanzler Schröder 

BERLIN. Das Schiedsgericht der SPD in Hannover hat einen Ausschluß von Gerhard Schröder aus der Partei abgelehnt. Mit seinem Engagement für russische Staatskonzerne habe der Altkanzler nicht gegen die Ordnung der Partei verstoßen, urteilte die Schiedskommission. Zuvor hatten 17 SPD-Gebietsverbände gefordert, Schröder wegen seines engen Verhältnisses zur russischen Staatsführung auszuschließen. Nur wenn ein solcher Verstoß vorliege, komme es im Rahmen einer dann anstehenden Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen darauf an, „ob schwerer Schaden für die Partei entstanden ist“, so die Schiedskommission. Mit der Mitgliedschaft in der SPD sei es etwa unvereinbar, „den kriegerischen Überfall eines Staates auf einen anderen zu rechtfertigen“, heißt es weiter. Dies habe Schröder aber auch nicht getan. „Vielmehr hat er bereits am Tag des russischen Einmarsches in die Ukraine erklärt, die Sicherheitsinteressen Rußlands rechtfertigten nicht den Einsatz militärischer Mittel.“ Auch wenn eine deutlichere Stellungnahme hier „wünschenswert und angebracht“ gewesen wäre, entferne er sich mit seiner Meinung nicht so weit von der Programmatik, „daß die Partei dies nicht mehr ertragen müsste“. Schröder selbst boykottierte das Verfahren und erschien weder selbst, noch schickte er einen Anwalt zur Verhandlung. Gegen die Entscheidung kann innerhalb der kommenden zwei Wochen Berufung eingelegt werden. Schröder hatte mit seinen Rußland-Äußerungen innerhalb und außerhalb seiner Partei in den vergangenen Wochen immer wieder für Kritik gesorgt. Bereits Ende Mai hatte der frühere Bundeskanzler nach Einleitung des Ausschlußverfahrens angekündigt, seinen Posten als Aufsichtsratschef beim russischen Ölkonzern Rosneft aufzugeben. Zuvor hatte der Haushaltausschuß des Bundestags Schröder die ihm bis dahin zustehende Amtsausstattung gestrichen. Kritik am „Freispruch“ in Hannover kam unterdessen vom ehemaligen Berliner Finanzsenator und Erfolgsautor Thilo Sarrazin. „Entweder die SPD ist vollständig moralfrei oder sie glaubt, daß mein islamkritisches Buch schlimmer zu bewerten ist als die Unterstützung für einen brutalen Diktator wie Putin“, sagte Sarrazin der Bild-Zeitung. Dies zeige, daß die SPD mit „zweierlei Maß mißt“. Sarrazin war 2020 wegen islamkritischer Äußerungen im dritten Anlauf aus der SPD ausgeschlossen worden. (ho/vo)