© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 33/22 / 12. August 2022

Meldungen

Linken-Politiker Gysi gegen Gender-Sprache 

BERLIN. Gregor Gysi hat der Linkspartei vorgeworfen, sich zu sehr mit Themen wie der Gender-Sprache zu befassen. Seine Partei müsse sich stattdessen auf zentrale Inhalte konzentrieren. „Aber es gibt auch die, für die Doppelpunkt und Sternchen das zentrale Thema ihres Gefühlslebens sind. Das ist für mich nicht nachvollziehbar“, sagte der frühere Chef der Linksfraktion im Bundestag der Welt am Sonntag. Man muß die Zustände ändern und nicht die Schreibweise“, argumentierte er. Der Linkspolitiker sei in seinem hohen Alter nicht bereit, noch „in jedem Satz viermal“ eine Sprechpause zu machen. Damit könne sich „eine Partei in der Existenzkrise“ nicht befassen, eine geschlechtergerechte Sprache sei kein drängendes Problem. Zudem kritisierte Gysi Klimaschützer wie die „Letzte Generation“, die sich auf Autobahnen und Straßen festkleben. Man müsse statt dessen „Methoden finden, mit denen man eine Mehrheit der Bevölkerung gewinnt“. (ab)





Geld für AfD-nahe Stiftung: Karlsruhe lehnt Antrag ab 

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD abgelehnt, der parteinahen Desiderius-Erasmus-Stiftung Steuergelder zu gewähren. Die AfD hatte die Karlsruher Richter aufgefordert, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, wonach die Stiftung Gelder aus dem Bundeshaushalt bekommen sollte. Die Richter urteilten, die Partei habe „nicht substantiiert dargelegt“, daß das geltend gemachte Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien auch die „vorläufige Anordnung von Zahlungspflichten zugunsten der nicht verfahrensbeteiligten Stiftung umfaßt“. Mit einem ähnlichen Anliegen war die Partei bereits 2020 vor dem Verfassungsgericht gescheitert. Hintergrund der AfD-Klage ist, daß die Erasmus-Stiftung bei den vergangenen Haushaltsberatungen im Gegensatz zu allen anderen parteinahen Stiftungen der im Bundestag vertretenen Parteien kein Geld zugesprochen bekam. Eine rechtliche Grundlage für den Ausschluß von der Finanzierung aus dem Bundeshaushalt gibt es nicht. Allerdings galt ursprünglich die Abmachung, daß die Stiftungen Geld erhalten, wenn die ihr nahestehende Partei zweimal hintereinander in den Bundestag einzieht. Der Streit um die Stiftungs-Förderung ist damit allerdings nicht beigelegt. Am 25. Oktober wird Karlsruhe in einem weiteren Hauptsache-Verfahren eine mündliche Verhandlung zur Beschwerde der AfD gegen die Nichtunterstützung der Stiftung abhalten. Auch hier moniert die Partei, daß ein Ausschluß der Stiftung von der Finanzierung durch Steuermittel die Chancengleichheit der Parteien verletze. Die politischen Stiftungen der anderen Parteien erhalten mehrere hundert Millionen Euro im Jahr aus der Staatskasse. Die Vorsitzende der Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach, zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung. „Die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts wäre es gewesen, gemäß seiner eigenen Urteile umgehend jede Verletzung der Chancengleichheit politischer Strömungen zu beenden. Dem verweigert sich das Gericht mit dieser Entscheidung wiederum.“ Die im Bundeshaushalt für 2022 beschlossenen fast 132 Millionen Euro gehen ausschließlich an die Stiftungen, die den übrigen sechs im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen. Diese böten „jederzeit die Gewähr, daß sie sich zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten“. (ho)