© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 33/22 / 12. August 2022

Meldungen

Kippt das Kaiser-Wilhelm-Denkmal in Köln?

KÖLN. In Köln ist eine Debatte um das Kaiser-Wilhelm-Denkmal auf der Hohenzollernbrücke im Stadtteil Deutz entbrannt. Hintergrund: Die Domstadt will ihr Kolonialerbe aufarbeiten. Dazu hat sie ein Expertengremium berufen, das sich „mit der Aufarbeitung der kolonialen Vergangenheit und deren Folgen bis in die Gegenwart“ beschäftigen soll. Im Fokus stehen neben dem Denkmal auch Straßennamen wie der Kaiser-Wilhelm-Ring und die Mohrenstraße oder das sogenannte Afrikaviertel. Ein Mitglied dieses Gremiums, der im „Bündnis 14 Afrika“ engagierte Architekt Eli Abeke, hat gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger bereits keinen Hehl daraus gemacht, was er über das Reiterstandbild von Wilhelm I. denkt: „Am besten wäre, daß das Denkmal verschwindet. Wir wollen das Thema konfrontativ nach vorne schieben, auch über den Stadtrat.“ Weiter zitiert ihn die Zeitung mit dem Satz, das Denkmnal stehe „für die frühere Kolonialmacht, es ruft sofort in Erinnerung, in welcher Form Macht damals ausgeübt wurde“. (tha)

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Gender-Gutachten: Sprache muß verständlich sein 

ERLANGEN. Weder aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz nach Artikel 3 Grundgesetz noch aus dem Schutz der geschlechtlichen Identität als Ausfluß des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ergibt sich eine verfassungsrechtliche Verpflichtung zu geschlechtergerechter Rechts- und Amtssprache. Das geht aus einem Rechtsgutachten des Verfassungsrechtlers und ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier hervor. In Auftrag gegeben hat das Gutachten die in Düsseldorf ansässige Theo-Münch-Stiftung für die Deutsche Sprache. Es widmet sich grundsätzlich der Frage, ob Gendern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung sei. Wie bereits aus dem Urteil zur Rechtschreibreform von 1998 hervorgeht, enthalte das Grundgesetz kein grundsätzliches Verbot, die Sprache zum Gegenstand staatlicher Regelung zu machen. Dennoch billige das Bundesverfassungsgericht dem Staat „keine unbegrenzte Regelungsbefugnis“ zu: „Begrenzungen ergeben sich aus der Eigenart der Sprache für Art und Ausmaß einer Regelung.“ Von Relevanz seien besonders Lesbarkeit und Verständlichkeit von Texten. Zu beachten sei hier die Feststellung des Rates für deutsche Rechtschreibung, daß die Nutzung von Gendersternen und anderen typographischen Zeichen innerhalb von Wörtern die Verständlichkeit, Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten beeinträchtigt. Papier: „Das Verständlichkeitsgebot im Hinblick auf die Amts- und Rechtssprache genießt als Ausfluß des Rechtsstaatsprinzips Verfassungsrang und kann einem Gebot geschlechtergerechter Sprache entgegenstehen.“ (JF)





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