© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 33/22 / 12. August 2022

Nichts gelernt in der Flüchtlingskrise? Eine Analyse der Berliner Migrations- und Einwanderungspolitik
Kommen und nie wieder gehen
Fritz Söllner

Horst Seehofer hat die 2015 ausgebrochene Flüchtlingskrise als „die Mutter aller Probleme“ bezeichnet. Damit hatte er nicht unrecht, da sie zu sehr schweren Belastungen von Gesellschaft, Wirtschaft und öffentlichen Finanzen in Deutschland geführt hat. Diese Probleme hat sich die Politik aber zum Großteil selbst zuzuschreiben, denn die Flüchtlingskrise ist zuallererst eine hausgemachte Krise. Sie wurde nicht nur durch die Unterstützung Deutschlands für das Gemeinsame Europäische Asylsystem mit verursacht, sondern durch die Entscheidung der damaligen Regierungschefin Angela Merkel, die Grenzen für Flüchtlinge zu öffnen, bewußt ausgelöst. So gesehen kann Merkel als „die Großmutter aller Probleme“ gelten.

Es stellt sich die Frage, ob die neue Bundesregierung aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt und daraus Lehren für die Zukunft gezogen hat. Wie die Antwort auf diese Frage lautet, ist vor allem deswegen wichtig, weil die Flüchtlingskrise im Jahr 2022 eine neue Dimension angenommen hat, als es durch den Ukraine-Krieg zu einem Massenzustrom von Kriegsflüchtlingen kam.

Die drei die Bundesregierung bildenden Parteien SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eröffnen das Kapitel „Integration, Migration, Flucht“ in ihrem Koalitionsvertrag mit vollmundigen Ankündigungen: „Wir wollen einen Neuanfang in der Migrations- und Integrationspolitik gestalten, der einem modernen Einwanderungsland gerecht wird. Dafür brauchen wir einen Paradigmenwechsel: Mit einer aktiven und ordnenden Politik wollen wir Migration vorausschauend und realistisch gestalten. Wir werden irreguläre Migration reduzieren und reguläre Migration ermöglichen.“

Aber was ist mit diesem Neuanfang gemeint? Über das Thema Einwanderung erfährt man nur, daß „ein in sich stimmiges, widerspruchsfreies Einwanderungsrecht“ angestrebt werden soll. Stimmigkeit und Widerspruchsfreiheit sollte der Bürger bei jedem Gesetzgebungsvorhaben erwarten dürfen, und daß dies überhaupt erwähnt, aber kein Wort zu den eigentlichen Inhalten dieses neuen Einwanderungsrechts verloren wird, stimmt bedenklich. Offensichtlich hat die Koalition keine Vorstellung davon, wie das neu gestaltete Einwanderungsrecht aussehen soll.

Die Vorstellungen zum Asylrecht sind dagegen um so konkreter. Die Koalition plant eine Reihe von Maßnahmen, von denen die wichtigsten kurz dargestellt werden sollen.

– Abgelehnte Asylbewerber sollen leichter ein Aufenthaltsrecht bekommen können. Die Anforderungen an die Gewährung eines Aufenthaltsrechts für geduldete Jugendliche (§ 25a Aufenthaltsgesetz) und geduldete Ausländer, die sich nachhaltig integriert haben (§ 25b Aufenthaltsgesetz), sollen herabgesetzt werden. Wer sich in Ausbildung befindet, soll nicht mehr nur geduldet werden, sondern eine Aufenthaltserlaubnis erhalten (§ 60c Aufenthaltsgesetz). Und auch wer nicht unter eine dieser drei Regelungen fällt, soll nicht leer ausgehen: Wer es geschafft hat, sich fünf Jahre als Geduldeter in Deutschland aufzuhalten, bekommt eine einjährige Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ und damit die Gelegenheit, die Bedingungen insbesondere von §§ 25a, 25b Aufenthaltsgesetz doch zu erfüllen – und so doch noch eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.

– Die Asylverfahren sollen vereinfacht und erleichtert werden. Es ist vorgesehen, daß eine Identitätsklärung durch Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfolgen kann. Arbeitsverbote „für bereits in Deutschland Lebende“ soll es nicht mehr geben. Die Widerrufsprüfung von positiven Asylbescheiden, die bislang regelmäßig und ohne besonderen Grund erfolgen muß, soll in Zukunft nur noch „anlaßbezogen“ stattfinden. Die Migrationsberatung des Bundes soll ausgebaut werden und Migrantenselbsthilfeorganisationen sollen „angemessen“ gefördert werden.

– Asylbewerber sollen höhere Leistungen erhalten. Zu diesem Zweck soll das Asylbewerberleistungsgesetz „weiterentwickelt“ und der Zugang der Asylbewerber zur Gesundheitsversorgung „unbürokratischer“ gestaltet werden. Schließlich sollen „allen Menschen, die nach Deutschland kommen, von Anfang an Integrationskurse“ angeboten werden – also unabhängig davon, ob ein Asylanspruch besteht oder nicht.

– Die Familienzusammenführung soll dadurch erleichtert werden, daß der Kreis der zum Familiennachzug Berechtigten erweitert wird und die Anforderungen, die die Nachziehenden erfüllen müssen (zum Beispiel den Nachweis von Sprachkenntnissen), gesenkt werden.

– Die Einreise in die EU soll gefahrloser – und damit einfacher – werden. Die „Seenotrettung“ auf den Flüchtlingsrouten über das Mittelmeer soll ausgebaut werden, indem eine „staatlich koordinierte und europäisch getragene Seenotrettung“ etabliert und Frontex mit der aktiven Beteiligung an der Seenotrettung beauftragt wird. Die „illegalen Zurückweisungen“ an den Außengrenzen der EU sollen „beendet“ werden.

– Die freiwillige Rückkehr von Nichtasylberechtigten soll gefördert werden. „Nicht jeder Mensch, der zu uns kommt, kann bleiben.“ Aus diesem Grund sollen Ausreisen und Abschiebungen konsequenter durchgesetzt werden. Aber „die freiwillige Ausreise hat stets Vorrang“. Die Abschiebehaft soll zur Ausnahme werden und bei Kindern und Jugendlichen grundsätzlich nicht angewandt werden. Statt dessen sollen die „staatliche Rückkehrförderung“ und die „Rückkehrberatung“ gestärkt werden.

Von einem Neuanfang in der Flüchtlingspolitik kann man keinesfalls sprechen. Es ist keine Abkehr von der bisherigen, verfehlten Politik geplant, sondern vielmehr eine Fortführung, ja sogar eine Ausweitung derselben.

Geduldete werden nicht etwa endlich konsequent abgeschoben, sondern sie sollen im Gegenteil leichter eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Dies wird vor allem auf dem Weg des Nachweises der guten Integration erfolgen. Dieser Nachweis dürfte in Zukunft den meisten gelingen, soll doch jeder Flüchtling Integrationskurse besuchen können – ob er nun einen Asylanspruch hat oder nicht. Und auch die staatlich zu fördernden Migrantenselbsthilfeorganisationen werden die abgelehnten Asylbewerber bei der Führung dieses Nachweises tatkräftig unterstützen.

Deshalb wird die freiwillige Ausreise allein schon deshalb Vorrang haben, weil es kaum noch Abschiebungen geben dürfte. Ob diese dann tatsächlich wie geplant konsequenter durchgesetzt werden, spielt letztlich keine Rolle mehr. Die Aussage, daß nicht „jeder Mensch, der zu uns kommt“, bleiben kann, ist ein bloßes Lippenbekenntnis – oder, schlimmer, der Versuch, dem Bürger Sand in die Augen zu streuen.

Es wird nicht nur leichter werden, in Deutschland zu bleiben, es wird auch attraktiver werden: Die Leistungen gemäß dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen erhöht werden (denn nichts anderes bedeutet ja die beabsichtigte „Weiterentwicklung“), und die Erwerbstätigkeit soll ohne Einschränkungen möglich sein. Dank all dieser Maßnahmen erhöht sich der Anreiz zur Inanspruchnahme und zum Mißbrauch des Asylrechts noch mehr. Das gilt vor allem für Geringqualifizierte, die auf dem Wege der regulären Arbeitsmigration keine Chance haben, nach Deutschland zu kommen.

Damit wird einer der Hauptfehler der deutschen Flüchtlingspolitik nicht nur nicht korrigiert, sondern im Gegenteil noch verschlimmert: die Vermischung von Flüchtlings- und Einwanderungspolitik. Flüchtlinge – und zwar gleichgültig, ob es sich um „echte“ Flüchtlinge oder um Wirtschaftsflüchtlinge handelt – sollen noch stärker als bisher schon integriert werden. So gesehen ist es auch nur konsequent, wenn die Koalition sich nicht näher zum Einwanderungsrecht äußert: Ein solches ist nämlich überflüssig, wenn ohnehin jeder, der das will, auf dem Weg über das Asylrecht und unabhängig von seinen Qualifikationen auf Dauer in Deutschland bleiben darf. Etwas überspitzt könnte man es auch so ausdrücken: Das Asylrecht ist unser Einwanderungsrecht.

Es ist leider zu konstatieren, daß die Flüchtlingskrise und ihre Konsequenzen offensichtlich immer noch zu keinem Umdenken geführt haben. Ganz im Gegenteil – die neue Bundesregierung hat vor, das Asylrecht noch liberaler und permissiver zu gestalten. Ihr ist es ernst mit der Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen. So wurde von Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bereits ein erster Gesetzentwurf zum Aufenthaltsrecht „auf Probe“ (auch „Chancen-Aufenthaltsrecht“ genannt) vorgelegt. Man muß keine hellseherischen Fähigkeiten haben, um einen weiteren Anstieg der Zahl der Flüchtlinge vorauszusagen. Die „irreguläre Migration“ wird nicht reduziert werden – oder allenfalls insoweit, als sie zur „regulären Migration“ gemacht wird, die ja „ermöglicht“ werden soll. Es versteht sich von selbst, daß damit eine weitere Zunahme der Belastung der einheimischen Bevölkerung einhergehen wird – insbesondere, aber nicht nur, in finanzieller Hinsicht.

Seit Beginn des Ukraine-Krieges Ende Februar 2022 ist es zu einem starken Zustrom von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in die EU und nach Deutschland gekommen. Bis Ende April wurden in Deutschland ca. 610.000 Personen aus der Ukraine erfaßt, davon ca. 40 Prozent Kinder und etwa 50 Prozent Frauen. Diese Menschen wurden von der deutschen Bevölkerung freundlich und mit großer Hilfsbereitschaft aufgenommen – und zwar auch von denen, die dem Zuzug von Flüchtlingen sonst eher kritisch gegenüberstehen. Die Not der Ukraine-Flüchtlinge ist offensichtlich; sie sind keine Wirtschaftsflüchtlinge, sondern „echte“ Flüchtlinge. Für sie und für Fälle wie den Ukraine-Krieg ist unser Asylrecht eigentlich gedacht. Allerdings sind die Kapazitäten zur Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen überlastet, weil sie durch die große Zahl von Wirtschaftsflüchtlingen, die in den vergangenen Jahren aus Afrika und dem Nahen Osten nach Deutschland „geflohen“ sind, überlastet sind.

Auch die Verschärfung der Probleme der Flüchtlingspolitik durch den Ukraine-Krieg hat bisher nicht zu einem Überdenken dieser Politik und zu einer Abkehr vom alten Kurs geführt. Ganz im Gegenteil, diese Politik soll fortgeführt, und die oben skizzierten Pläne sollen unverändert umgesetzt werden.

Es sieht sogar so aus, als ob die Ukraine-Krise zur Durchsetzung genau dieser Pläne instrumentalisiert werden soll. Das zeigt sich am deutlichsten – und paradoxerweise – in der Kritik an der „Willkommenskultur“, mit der die ukrainischen Flüchtlinge in Deutschland, aber auch in anderen europäischen Ländern empfangen worden sind. Denn eine solche Willkommenskultur hat man im Fall der „Flüchtlinge“ aus Afrika und Asien vermißt und wird nun um so stärker auch für diese eingefordert. Es dürften keine Unterschiede gemacht werden zwischen ukrainischen Kriegsflüchtlingen und „Flüchtlingen“ aus anderen Ländern. Letztere müßten genauso bedingungslos und wohlwollend aufgenommen werden wie erstere. Alles andere wäre „rassistisch“ und „diskriminierend“.

Es besteht damit die Gefahr, daß der Ukraine-Krieg als Türöffner für eine noch unkontrolliertere Zuwanderung mißbraucht wird. Dies kann unmittelbar dadurch geschehen, daß über die Ukraine Pseudo-Kriegsflüchtlinge in die EU und nach Deutschland „einsickern“. Die Bundesregierung scheint darin aber kein Problem zu sehen, weigert sich doch die Innenministerin, die aus der Ukraine Ankommenden zu registrieren und so zwischen „echten“ und „unechten“ Flüchtlingen zu unterscheiden – obwohl etwa fünf Prozent aller dieser Ankommenden gar keine Ukrainer sind.

Mittelbar – und darin scheint längerfristig die größere Gefahr zu bestehen – kann der „Laissez-faire“-Flüchtlingspolitik dadurch Vorschub geleistet werden, daß mit Verweis auf das Willkommen für die Ukrainer die Grenzen für alle anderen „Flüchtlinge“ noch weiter geöffnet werden.

Um die im Obertitel dieses Beitrags gestellte Frage abschließend zu beantworten: Nein, die Bundesregierung hat nichts aus der Flüchtlingskrise gelernt. Dieselbe Politik der unkontrollierten Zuwanderung wird unbeirrt weiter betrieben, ja sogar noch intensiviert.






Prof. Dr. Fritz Söllner, Jahrgang 1963, ist Inhaber des Lehrstuhls für Volkswirtschaftslehre an der TU Ilmenau. Zuvor lehrte er an der Universität Bayreuth und war John F. Kennedy-Fellow in Harvard. Auf dem Forum formulierte er zuletzt zehn Thesen zu einem Neuanfang in der Klimapolitik für Deutschland („Es muß sich rechnen“, JF 2/22).

Foto: Und am Ende steht die deutsche Staatsangehörigkeit: Soeben eingebürgerte Ausländer stehen mit schwarzen, roten und gelben Regenschirmen auf einem Einbürgerungsfest