© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 34/22 / 19. August 2022

Meldungen

Keine Diskriminierung durch 2G-Regelung 

BERLIN. Bei den 2G- und 3G-Regelungen aus der Corona-Zeit handelt es sich laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes nicht um Diskriminierung. Der Diskriminierungsschutz greife nur, „wenn eine Impfung aus zwingenden medizinischen Gründen nicht möglich ist“, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten jährlichen Antidiskriminierungsbericht. Kein Diskriminierungsschutz bestehe, wenn sich Menschen aus persönlichen Gründen gegen die Impfung entschieden hätten. Zwar begründeten viele Betroffene ihre Entscheidung mit politischen oder ideologischen Überzeugungen, jedoch beschränke sich der Schutz der Weltanschauung „ausdrücklich auf das Arbeitsleben“. Im Vergleich zum Vorjahr, als die Antidiskriminierungsstelle noch 6.383 Fälle erfaßte, gingen die Meldungen um gut zwölf Prozent auf 5.617 zurück. Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, zeigte sich dennoch besorgt. „Diese Zahl ist alarmierend. Sie zeigt aber auch, daß sich immer mehr Menschen nicht mit Diskriminierung abfinden und Hilfe suchen“, sagte Ataman. Mit 2.080 Fällen betrafen die meisten Anfragen rassistische Diskriminierung (37 Prozent), rund 1.800 hatten Behinderung und Krankheiten zum Gegenstand. 20 Prozent entfielen auf Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts und zehn Prozent aufgrund des Alters. (st)


Abgesagte Veranstaltung: Land zieht Aussage zurück 

Stuttgart/berlin. Im Fall einer zunächst geplanten und dann abgesagten Diskussionsveranstaltung mit CDU-Chef Friedrich Merz (JF 32/22) hat es ein juristisches Nachspiel gegeben. Die Landesvertretung Baden-Württembergs beim Bund gab zwei strafbewehrte Unterlassungserklärungen ab und verpflichtete sich, dem Publizisten Henryk M. Broder und dem Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel nicht erneut eine „starke Nähe zur AfD“ zu unterstellen. Nachdem zunächst Merz aufgrund von Kritik aus den Reihen der Grünen seine Teilnahme an einer Diskussion beim „Transatlantischen Forum“ mit US-Senator Lindsey Graham abgesagt hatte, kündigte die Landesvertretung den Mietvertrag. Ihre Entscheidung gaben die Verantwortlichen auf Twitter bekannt. In den inzwischen gelöschten Tweets hieß es, da Referenten „eine starke Nähe zur AfD“ aufwiesen, sei die Veranstaltung geeignet, „das Ansehen der Landesvertretung zu beschädigen“. Die dabei namentlich genannten Broder und Steinhöfel mahnten die Äußerung ab. Denn es handele sich, wie Steinhöfel erklärte, um „persönlichkeitsrechtsverletzende und, da von einer staatlichen Stelle stammend, auch verfassungswidrige, möglicherweise auch strafbare Inhalte“. Die Landesvertretung löschte daraufhin den Tweet und räumte ein, er sei nicht korrekt formuliert gewesen. Als Reaktion auf Merz’ Absage hatte der amerikanische Senator Graham wiederum ein separat geplantes Treffen mit dem CDU-Chef abgesagt. Der Vertraute von Ex-Präsident Donald Trump sagte, Konservative würden sich „nicht gegenseitig canceln, bevor sie sprechen“. Das sei ein Markenzeichen demokratischer und konservativer Prinzipien. Folge man diesen Werten nicht, „dann sind wir nicht anders als die Linken“. Der von der Absage ebenfalls betoffene Jurist und Publizist Joachim Steinhöfel hielt unterdessen Merz vor, er lasse sich von Mitarbeitern im Konrad-Adenauer-Haus beraten, die im innerparteilichen Machtkampf auf der Seite seiner Gegner gestanden hätten. (fh/vo)