© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 35/22 / 26. August 2022

Meldungen

Strack-Zimmermann fordert Opferbereitschaft

BERLIN. Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmerman (FDP), hat von den Deutschen „persönliche Opfer“ im Krieg gegen Rußland gefordert. „Wir müssen Putin und den Diktatoren dieser Welt, die unser demokratisches Leben hassen und zerstören wollen, entschlossen entgegenstehen“, sagte sie am Dienstag den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Obwohl ein solches Handeln Opferbereitschaft erfordere, dürften die Menschen hierzulande nicht schwach werden. Worauf die Deutschen ihrer Ansicht nach genau verzichten müßten, konkretisierte sie nicht. Mit Blick auf die gestiegenen Energiepreise sprach sich die Parlamentarierin dafür aus, die Bevölkerung zu entlasten. Andernfalls könne diese den Preisanstieg kaum stemmen. Sie rate aber jedem, die Lage realistisch einzuschätzen. „Es geht auch um das zukünftige Leben unserer Kinder und Enkelkinder, die auch das Recht haben, so wie wir jahrzehntelang, in einem freiheitlichen und friedlichen Deutschland zu leben.“ (zit) 





Ukraine: Fast eine Million Flüchtlinge eingereist

Berlin. Seit Beginn des Ukraine-Krieges sind fast eine Million Flüchtlinge aus der Ukraine nach Deutschland gekommen. Bis zum 21. August seien 967.546 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine registriert worden, gab das Bundesinnenministerium mit Verweis auf aktuelle Zahlen des Ausländerzentralregisters bekannt. Davon seien rund 36 Prozent Kinder und Jugendliche (351.061 Menschen unter 18 Jahren), darunter die meisten im Grundschulalter. Von den seit dem 24. Februar im Ausländerzentralregister erfaßten 967.546 Personen aus der Ukraine sind demnach rund 97 Prozent ukrainische Staatsangehörige. Der Anteil der Frauen unter den Erwachsenen betrage rund 74 Prozent. Rund acht Prozent der Flüchtlinge sind ältere Menschen über 64 Jahre. (ha)





Impfpflicht gegen Masern nicht verfassungswidrig 

KARLSRUHE. Die Impfpflicht gegen Masern verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche mehrere Beschwerden dagegen zurückgewiesen, daß Kinder gegen das Virus geimpft sein müssen, wenn sie einen Kindergarten besuchen wollen. Zwar sei diese ein Eingriff in die Elternrechte und das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit, dennoch habe der Schutz „besonders gefährdeter Menschen“ vor der Viruskrankheit Vorrang. Seit März 2020 müssen alle Kita- und Schulkinder gegen Masern geimpft sein. Ohne den entsprechenden Nachweis kann den Kindern der Zugang zu Kindergärten verwehrt werden. Dies ist bei Schulen aufgrund der Schulpflicht zwar nicht möglich, dennoch können Eltern von nicht geimpften Kindern zu Geldstrafen verurteilt werden. Auch in Teilen des Gesundheitswesens ist die Pflicht-Impfung gegen die Masern für alle nach 1970 geborenen Personen verfassungskonform. Lob für das Urteil kam von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD): „Eine Masern-Erkrankung ist lebensgefährlich – für die Erkrankten und ihr Umfeld. Es ist deshalb Aufgabe des Staates, Infektionen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kita oder Schule zu vermeiden.“ Angaben des Robert-Koch-Instituts zufolge hatten 2018 mehr als 97 Prozent der Erstkläßler mindestens eine Impfung gegen das Masernvirus und mehr als 93 Prozent beide benötigten Behandlungen. (ho)