© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 35/22 / 26. August 2022

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Habeck: Atomkraftwerke sollen nicht weiterlaufen

BERLIN. Trotz drohender Energiekrise und möglicher flächendeckender Stromausfälle ab Januar: Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck will die drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke zum Jahresende abschalten. Das bekräftigte der Grüne auf eine Bürgerfrage beim Tag der offenen Tür der Bundesregierung am Sonntag. Habeck sagte: „Für das wenige, was wir da gewinnen, ist es die falsche Entscheidung.“ Er sehe bessere Möglichkeiten zum Sparen von Gas. Trotzdem wolle er das Ergebnis eines Streßtests abwarten. Angeblich könne Deutschland mit dem Weiterbetrieb der Atomkraftwerke maximal zwei Prozent Gasverbrauch sparen. Finanzminister Christian Lindner (FDP) widersprach. Langfristig halte er zwar nichts von der Kernkraft in seiner jetzigen Form. In der gegenwärtigen Krise sei er aber zu einer Verlängerung „um einige Jahre“ bereit. Die schleswig-holsteinische FDP fordert unterdessen, die Wiederinbetriebnahme des gerade stillgelegten Atomkraftwerks Brokdorf zu prüfen. Dagegen wehrt sich Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der Welt: „Wenn wir Brokdorf wieder in Betrieb nehmen würden, müßten wir dafür wieder zahlreiche Windkraftanlagen abschalten, um die Netze nicht zu überlasten. Das macht also keinen Sinn.“ Die Bundesregierung hat bei den Stromnetzbetreibern einen sogenannten Streßtest in Auftrag gegeben. Das Ergebnis soll in den nächsten Wochen vorliegen. Dabei wird geprüft, ob eine Verlängerung des Betriebs der Atomkraftwerke erforderlich ist, um das Netz stabil zu halten. (fh)





Rechtsextremist nicht gleich unzuverlässig 

MANNHEIM. Wer vom Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft wird, ist nicht automatisch unzuverlässig im Sinne des Waffenrechts. Denn das bloße Sympathisieren mit einer rechtsextremen Vereinigung lasse nicht auf eine etwaige Gewaltbereitschaft schließen. Zu diesem Ergebnis kam der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einer vergangene Woche veröffentlichten Entscheidung von Anfang Juli. Die Mannheimer Richter hoben damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Freiburg im Breisgau auf und gaben einem Mann recht, dessen Waffenbesitzkarten im März dieses Jahres widerrufen worden waren. Dies sei voraussichtlich rechtswidrig, so das höchste Verwaltungsgericht des Landes in seiner Eilentscheidung. Der Waffenbesitzer war in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten, hatte laut Erkenntnissen des Landesamts für Verfassungsschutz mehrfach an Veranstaltungen der Deutschen Liga für Volk und Heimat (DLHV) teilgenommen und als Nichtmitglied für die Partei 2014 bei der Wahl zum Kreistag kandidiert. Nach Auffassung der Mannheimer Verwaltungsrichter lasse dies jedoch nicht automatisch den Schluß zu, daß der Betreffende gewaltbereit oder in anderer Form waffenrechtlich unzuverlässig sei. Die zuständige Behörde und die Vorinstanz hätten bei ihrer Entscheidung „die Heterogenität der rechtsextremistischen Szene“ nicht hinreichend berücksichtigt. Denn laut Verfassungsschutz seien etwa nur 790 der insgesamt knapp 2.000 Rechtsextremisten in Baden-Württemberg gewaltorientiert. Letztlich müsse, so das Gericht, in der Hauptverhandlung geklärt werden, in welchem Maße der Antragsteller an Veranstaltungen der Partei teilgenommen habe und ob seine waffenrechtlich erforderliche Zuverlässigkeit fehle oder nicht. (vo)