© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 35/22 / 26. August 2022

Meldungen

 „Rassismus“: Jetzt auch Winnetou-Buch gecancelt 

RAVENSBURG. Riesenwirbel um das neue Indianer-Buch „Der junge Häuptling Winnetou“, das kürzlich auch als Film erschien: Nachdem Linksradikale in den sozialen Netzwerken den Inhalt als Rassismus und kulturelle Aneignung kritisierten, hat der Verlag Ravensburger das Werk vom Markt genommen. „Der junge Häuptling Winnetou“ wird nicht mehr verkauft. In dem Roman, der an die Karl-May-Bücher anknüpft, geht es um die Kindheit Winnetous. In einer Art Kniefall vor der „woken“ Szene erklärte Ravensburger, das auch durch seine Gesellschaftsspiele bekannt ist, auf Instagram: „Die Entscheidung, die Titel zu veröffentlichen, würden wir heute nicht mehr so treffen. Wir haben zum damaligen Zeitpunkt einen Fehler gemacht und wir können euch versichern: Wir lernen daraus!“ Weiter heißt es wörtlich: „Unsere Redakteur*innen beschäftigen sich intensiv mit Themen wie Diversität oder kultureller Aneignung. Die Kolleg*innen diskutieren die Folgen für das künftige Programm und überarbeiten Titel für Titel unser bestehendes Sortiment.“ Der Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel kritisierte die Entscheidung in seiner Bild-Kolumne scharf: „Ein Verlag, der so formuliert, hat nicht nur die Kontrolle über die deutsche Sprache verloren oder zuviel Feuerwasser getrunken. Er unterwirft sich einer militanten Minderheit, die ohne jede demokratische Legitimation darüber entscheiden will, was gelesen werden darf und was nicht.“ Die Deutsche Film- und Medienbewertung (FBW) hatte den am 11. August in den Kinos angelaufenen Spielfilm „Der junge Häuptling Winnetou“ von Regisseur Mike Marzuk als „besonders wertvoll“ eingestuft. Die Jury sei zwar „absolut gespalten“ gewesen, wie es in der Begründung heißt, „zwischen vehementer Ablehnung einerseits und großer Zustimmung andererseits“. Insgesamt jedoch sehe die Mehrheit des FBW-Gremiums „Der junge Häuptling Winnetou“ als „gelungenen Kinderfilm, der einem großen Familienpublikum sicher viel Freude bereit wird“. (fh/tha)

 www.fbw-filmbewertung.com  Kommentar Seite 2





Strafverteidiger warnt vor Selbstbestimmungsgesetz 

DÜSSELDORF. Der Düsseldorfer Strafverteidiger Udo Vetter (57) hat vor den Folgen des geplanten Selbstbestimmungsgesetzes gewarnt. Es soll nach Plänen der Ampelkoalition an die Stelle des bisher geltenden Transsexuellengesetzes treten. Ein Geschlechtswechsel im Personenregister soll danach künftig ohne Gerichtsverfahren und Sachverständigengutachten möglich sein.Vetter erklärte in einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung, es mache ihn fassungslos, wie undurchdacht das geplante Gesetz sei. Es eröffne Männern die Möglichkeit, den Geschlechtseintrag „zum Spaß, aus politischem Protest oder um einen Vorteil zu gewinnen“ ändern zu lassen. Weiter sagte Vetter, er habe in seiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Strafverteidiger Hunderte von Sexualstraftätern verteidigt und dadurch Einblick in Täterpersönlichkeiten. Diesen triebgesteuerten Menschen eröffne der Staat durch das Selbstbestimmungsgesetz ein riesiges Mißbrauchspotential. Sie könnten zum Beispiel ausnutzen, daß sie durch bloße Erklärung keinen Exhibitionismus mehr begehen könnten. Exhibitionistische Handlungen sind nach Paragraph 183 Strafgesetzbuch nur für Männer strafbar. (idea /JF) www.lawblog.de