© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 37/22 / 09. September 2022

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Lebensschützerin gewinnt vor Gericht

MANNHEIM/PFORZHEIM. Gebetsmahnwachen von Lebensschützern dürfen in Sichtweite und während der Öffnungszeiten von Pro-Familia-Niederlassungen stattfinden. Das geht aus einem Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor (Az.: 1 S 3575/21). Das Gericht erklärte damit die Auflagen der Stadt Pforzheim für eine Aktion der christlichen Initiative „40 Tage für das Leben“ für rechtswidrig, heißt es in einer Pressemitteilung des VGH aus der vorigen Woche. Die Initiative wollte eine stille Gebetsmahnwache in Sichtweite der Pro-Familia-Beratungsstelle in Pforzheim durchführen. Die Stadtverwaltung hatte daraufhin angeordnet, daß die Aktion während der Öffnungszeiten nur außer Sichtweite der Niederlassung stattfinden dürfe. Zur Begründung erklärte die Stadt, Schwangere könnten beim Besuch der Beratungsstelle durch die Mahnwache stigmatisiert und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden. Die Pforzheimer Lebensrechtlerin Pavica Vojnović hatte gegen die Auflage geklagt. In der ersten Instanz wies ein Verwaltungsgericht ihre Klage noch ab. Jetzt erklärte der Verwaltungsgerichtshof, die Aktion der Lebensrechtler sei so lange zulässig, wie sie „nicht zu einem physischen oder psychischen Spießrutenlauf“ für die Schwangeren führe. Das könne etwa der Fall sein, wenn Abtreibungsgegner sich unmittelbar vor dem Eingang einer Beratungsstelle versammelten. Die Gebetsmahnwache in Pforzheim war aber von der Pro-Familia-Niederlassung durch eine vielbefahrene Straße getrennt. Klägerin Vojnović zeigte sich sehr erleichtert: „Jedes menschliche Leben ist wertvoll und verdient Schutz.“ Die christliche Menschenrechtsorganisation ADF International (Allianz zur Verteidigung der Freiheit) begrüßte das Urteil. Wenn der Staat verbiete, an einem bestimmten Ort still zu beten, greife er in die innerste Freiheitssphäre der Bürger ein, erklärte der für die Organisation tätige Rechtsanwalt Felix Böllmann. (idea/JF)

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Dichter Reiner Kunze erhält Lyrikpreis

ESSLINGEN. Der Dichter Reiner Kunze (89) erhält den Nikolaus-Lenau-Preis für Lyrik des Vereins Künstlergilde Esslingen. Zuletzt veröffentlichte der aus dem Erzgebirge stammende ehemalige DDR-Dissident und Büchner-Preisträger 2018 den Gedichtband „die stunde mit dir selbst“ (S. Fischer). Die mit 5.500 Euro dotierte Auszeichnung erinnert an den östereichisch-ungarischen, spätromantischen Schriftsteller Nikolaus Lenau (1802–1850), einen Dichter des Weltschmerzes (Jean Paul). Die Preisverleihung an Kunze findet am 17. September im Alten Rathaus Esslingen statt. (tha)

 www.kuenstlergilde.eu

 www.reiner-kunze.com