© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 38/22 / 16. September 2022

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Sachsen-AfD will Kalbitz’ Auftrittsverbot kippen 

BERLIN/DRESDEN. Die sächsische AfD drängt darauf, das seit Sommer 2020 geltende Auftrittsverbot für den ehemaligen brandenburgischen Landesvorsitzenden Andreas Kalbitz zu kippen. In einer Mail des Landesvorsitzenden Jörg Urban vom 31. August an den Bundesvorstand heißt es: „Liebe Kollegen, wie bereits mitgeteilt, spricht sich der Landessenat der sächsischen AfD dafür aus, daß der Landesvorstand den Bundesvorstand auffordert, daß dieser seinen Beschluß über ein Auftrittsverbot von Andreas Kalbitz revidiert.“ Hintergrund ist eine Entscheidung der sächsischen Parteiführung vom 8. August, bei der sieben von neun Mitgliedern dafür stimmten, den Bundesvorstand zur Revision des Verbotes aufzufordern. Bereits am 20. Juli hatte Urban die Bundespartei aufgefordert, sich mit der Revision des Auftrittsverbotes zu beschäftigen. Dies wurde damals aus formalen Gründen abgelehnt. Auch der Brandenburger Landesverband, den Kalbitz bis zum Entzug seiner Parteimitgliedschaft führte, unterstützt das Anliegen. Nun muß sich die AfD-Spitze mit dem Fall befassen. Eine Anfrage der JUNGEN FREIHEIT, wann eine Entscheidung fallen soll und wie der Antrag aus Sachsen bewertet wird, ließ der Bundesvorstand unbeantwortet. Dem Vernehmen nach soll sich das Gremium mit der Frage auf seiner nächsten Präsenzsitzung befassen. Bisher gilt offiziell, daß Kalbitz von keiner Parteigliederung als Redner eingeladen werden darf. Für Fraktionen gilt diese Regelung nicht, da sie unabhängig von der Partei agieren. Kalbitz galt als einflußreicher Strippenzieher des formal aufgelösten „Flügels“. Der Bundesvorstand erklärte 2020 die Parteimitgliedschaft des Politikers für nichtig und begründete dies damit, daß er bei seinem Eintritt 2013 nicht angegeben habe, zuvor Mitglied bei den Republikanern sowie der verbotenen „Heimattreuen Deutsche Jugend“ (HDJ) gewesen zu sein. Der 49jährige entgegnete, seine Mitgliedschaft bei den Republikanern sei bekannt und er sei niemals offizielles Mitglied der HDJ gewesen. Seine Klagen gegen die Aberkennung wurden von den Berliner Gerichten bisher abgelehnt. Zuvor war er vor dem parteiinternen Schiedsgericht gescheitert. Auf dem Parteitag in Riesa im Juni dieses Jahres lehnte eine knappe Mehrheit der Delegierten ab, sich überhaupt mit dem Fall zu beschäftigen. Inwieweit das Auftrittsverbot für Parteiveranstaltungen vom Bundesvorstand durchgesetzt wird, ist allerdings unklar. So twitterte Kalbitz, der nach wie vor Mitglied der Brandenburger Landtagsfraktion ist, jüngst, er sei vom AfD Kreisverband Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eingeladen worden und habe dort eine Rede gehalten. Doch nicht nur das Auftrittsverbot für Kalbitz soll nach dem Willen der Sachsen-AfD, zu der auch Parteichef Tino Chrupalla gehört, auf den Prüfstand gestellt werden. Der Landesverband strebt zudem eine Revision der Unvereinbarkeitsliste an. Demnach sollen bei Neuaufnahmen Verjährungsmöglichkeiten für „problematische Parteien und Organisationen“ geprüft werden, schrieb Urban. Bisher gilt, daß Personen, die in einer auf der Unvereinbarkeitsliste stehenden Gruppierung Mitglied waren, nur in Ausnahmefällen Mitglied der AfD werden können. (JF)