© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 39/22 / 23. September 2022

Meldungen

Rederecht: AfD-Klage gegen Landtag erfolgreich 

HANNOVER. Niedersachsens Staatsgerichtshof hat der Klage des fraktionslosen AfD-Abgeordneten Klaus Wichmann gegen das Präsidium des Landtags stattgegeben. Die Richter am Landesverfassungsgericht sahen es als erwiesen an, daß der Niedersächsische Landtag dem Landtagsabgeordneten zu Unrecht das Rederecht verweigert hatte. „Unsere Rechte als Abgeordnete wurden von Landtagspräsidentin Gabriele Andretta (SPD) willkürlich und ohne Rechtsgrundlage beschränkt“, sagte Wichmann. „Die Geschäftsordnung des Landtags läßt sich aber nicht beliebig verbiegen, um politische Gegner zum Schweigen zu bringen.“ Die ehrenamtlichen Richter stellten fest, daß das Recht der Abgeordneten auf freie und gleiche Mitwirkung an der politischen Willensbildung zwar nicht schrankenlos gewährleistet sei, Einschränkungen aber einer besonderen verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bedürften. Ein Sprecher des Landtages teilte mit, die Verteilung der Redezeiten werde der zuständige Ältestenrat zügig beraten, um „das Urteil unmittelbar umzusetzen“. Laut der Geschäftsordnung des Landtages in Niedersachsen ist das Rederecht bei einer Aktuellen Stunde im Parlament bislang ausschließlich den Fraktionen vorbehalten. Die dortige AfD hatte nach mehreren Austritten im Jahr 2020 ihren Status als Fraktion verloren. Seitdem agieren die AfD-Abgeordneten offiziell als Fraktionslose. (ab) 





Reise in besetzte Gebiete sorgt für Ärger in der AfD  

BERLIN. Die Reise von drei AfD-Landtagsabgeordneten in den von pro-russischen Separatisten gehaltenen Donbass in der Ostukraine sorgt für Ärger in der Partei. „Wir unterstützen diese Reise nicht“, sagte Co-Parteichef Tino Chrupalla während eines Pressetermins am Dienstag. Er und seine Co-Sprecherin Alice Weidel waren demnach über die Reisepläne nicht informiert. Der Bundesvorstand habe die drei Abgeordneten dazu aufgefordert, die Informationen zu ihrer Reise offenzulegen. Weidel legte Wert darauf, daß es sich um eine Privatreise der drei Politiker handele. „Die Reisetätigkeit vertritt auch nicht die Position der AfD.“ Man hätte auf diese Reise verzichten können, da sie nicht zielführend sei. Die Landtagsabgeordneten Hans-Thomas Tillschneider und Daniel Wald aus Sachsen-Anhalt sowie Christian Blex aus Nordrhein-Westfalen sollen zu Wochenbeginn bereits in Rußland gewesen sein. Bereits am Montag hatte die Fraktion von Sachsen-Anhalt dies bestätigt. Mitglieder der Bundestagsfraktion wiesen darauf hin, daß die Unternehmung im Widerspruch zu ihrer Beschlußlage stehe. Für Außenpolitk sei die Bundesebene zuständig. Unterdessen forderte der AfD-Bundesvorstand die drei Parlamentarier auf, „die Organisation und Durchführung ihrer Reise vollumfänglich offenzulegen und jegliche die Reise betreffende Kommunikation vorab mit dem Bundesvorstand abzustimmen“. Diesen Beschluß faßte sie mit zehn Ja-, einer Nein-Stimme und einer Enthaltung. Die Düsseldorfer Landtagsfraktion teile wegen der Reiseteilnahme ihres Abgeordneten Blex mit: „Wir mißbilligen die Reise.“ Er sei aufgefordert worden, diese „unverzüglich abzubrechen und zurückzukehren“. Über mögliche disziplinarische Folgen werde noch entschieden. Zudem solle Blex die Finanzierung des Ukraine-Trips offenlegen. Die Bundestagsabgeordnete und ehemalige Beisitzerin im Bundesvorstand, Joana Cotar, verlangte von der Parteispitze Konsquenzen für die drei Mandatsträger. Deren Reise sei „nicht hinnehmbar und politisch falsch“. (ag)