© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 40/22 / 30. September 2022

Haltungsnote
Das ging daneben
Gil Barkei

Man kann es ja mal versuchen, irgend etwas von dem geworfenen Dreck wird schon haften bleiben. Das dachte sich vielleicht auch der baden-württembergische Antisemitismusbeauftrage Michael Blume, als er Werbepartner der „Achse des Guten“ vergraulen wollte. Doch zumindest juristisch hat Blume jetzt eine herbe Schlappe erlitten. Im Juni hatte er den Autobauer Audi auf Twitter dafür gelobt, keine Anzeigen mehr auf dem Blog um den Publizisten Henryk M. Broder zu schalten. Doch die Richter kassierten nun einige seiner Äußerungen. Der Satz „Die Finanzierung von Verschwörungsmythen durch die Wirtschaft muß dringend ein Ende haben“ zielte darauf ab, Werbekunden zu verschrecken. Blume habe die „Autorität seines Amtes“ spezifisch in Anspruch genommen, um dem Medium zu schaden. Den Vorwurf „Viele Autoren vertreten rassistische & demokratiefeindliche Positionen“ hält das Gericht ebenfalls für rechtswidrig. Die unmittelbare Einmischung in das Werbegeschäft eines Anbieters sei vom Auftrag und den Befugnissen des Antisemitismusbeauftragten nicht gedeckt. Auch gegen den Werbedienstleister Taboola leitete die „Achse“ rechtliche Schritte ein. Dieser hatte nach einem Shitstorm von Twitter-Trollen gegen Audi und Volkswagen sämtliche Anzeigen auf Veranlassung eines „Premiumkunden“ zurückgezogen, aber laut Welt mittlerweile die Revision der Kündigung in Aussicht gestellt. Sich zu wehren lohnt sich!