© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 41/22 / 07. Oktober 2022

Meldungen

Faeser: Mehr Schutz für „queere Geflüchtete“ 

Berlin. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die Verfahrenspraxis gegenüber nicht-heterosexuellen Asylbewerbern geändert. Deren Anträge darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) künftig nicht mehr mit der Begründung ablehnen, die Betreffenden könnten ihre sexuelle Orientierung oder geschlechtliche Identität im Herkunftsland verbergen und dadurch einer Verfolgung entgehen. Eine entsprechende Dienstanweisung trat nun in Kraft. „Wir wollen queere Geflüchtete besser schützen“, teilte die Ministerin mit. Niemand dürfe „sich gezwungen fühlen, ein gefährliches Doppelleben zu führen“. Mit der neuen Dienstanweisung werde eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, bekräftigte Faeser. Homosexuellenverbände sowie der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grüne), äußerten sich erfreut über die Änderung. Damit werde „endlich unmißverständlich klar, daß ein offenes und geoutetes Leben der Maßstab ist, um die Gefahr der Verfolgung im Herkunftsland zu beurteilen“, so Lehmann. Die Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität sei ein anerkannter Asylgrund, „LSBTIQ*-Geflüchtete haben ein Anrecht auf ein faires Asylverfahren“, bekräftigte der Staatssekretär. Bei nicht-heterosexuellen Asylbewerbern werde künftig keine Prognose mehr vorgenommen, wie sich die Person bei einer Rückkehr ins Herkunftsland verhält. (vo)





Personenregister: Künftig kein Eintrag zu Konfession 

BERLIN. Der Bundestag hat die Möglichkeit eines freiwilligen Eintrags der Religionszugehörigkeit aus dem Personenstandsrecht gestrichen. Mit der Mehrheit der Ampel-Koalition stimmten die Abgeordneten vergangene Woche für das neue Gesetz zur Digitalisierung der Verwaltung. Die Union votierte gegen das Gesetz, AfD und Linke enthielten sich. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Regelung eine Reduzierung des bürokratischen Aufwands für die Bürger. Das Gesetz schaffe „die Grundlagen für die elektronische Kommunikation des Bürgers und von anzeigepflichtigen Einrichtungen mit dem Standesamt bei weitgehendem Verzicht auf die Vorlage urkundlicher Nachweise durch Anzeigende und Antragsteller“, heißt es in dem Gesetzesentwurf. Um die Bürger davon zu entlasten, die erforderlichen Daten einreichen zu müssen, sollen die zuständigen Ämter künftig selbst auf diese zugreifen können. Die Streichung der Möglichkeit zur Eintragung der Konfession wurde unter anderem mit einem Mehraufwand für die Behörden begründet. Ein Antrag der Unionsfraktion, der weiterhin die gesetzliche Möglichkeit des Religionseintrags vorsah, wurde von den Abgeordneten mehrheitlich abgelehnt. Dies sei ein „Affront gegenüber großen Bevölkerungsgruppen, die bisher umfangreich vom freiwilligen Religionseintrag im Geburtenregister, im Eheregister oder im Sterberegister Gebrauch gemacht haben“, kritisierte der CDU-Bundestagsabgeordnete Philipp Amthor. Ihn erstaune, „daß ausgerechnet eine Koalition, die etwa in Geschlechterfragen für eine identitätspolitische Selbsterklärungsfreiheit in Registern wirbt“, nun die Religion als Merkmal persönlicher Identität aus den Personenstandsregistern streiche. Der kirchenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Thomas Rachel, kritisierte es als „gegenüber vielen gläubigen Menschen unangemessen, ein solches gesellschaftspolitisches Vorhaben im Windschatten eines Gesetzes zur Verwaltungsdigitalisierung zu verstecken“. (st)