© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 42/22 / 14. Oktober 2022

Meldungen

Bahn-Sabotage war wohl „politisch motiviert“

Bochum/Berlin. Im Fall der gezielten Sabotageakte auf die Infrastruktur der Bahn geht der Polizeiliche Staatsschutz in Nordrhein-Westfalen von einer „politisch motivierten Tat“ aus. Unbekannte Täter hatten am vergangenen Samstag in Herne und in Berlin Lichtwellenleiterkabel an den Bahnanlagen zerstört und damit den Zugfunk massiv gestört. Die Bahn mußte daraufhin für mehrere Stunden den Zugverkehr in ganz Norddeutschland komplett einstellen. Nach Einschätzung von Experten aus Sicherheitskreisen setzt das Vorgehen Insiderwissen über die Bahn voraus. Daß bis zum Wochenbeginn kein Selbstbezichtigungsschreiben bekannt wurde, spreche gegen Täter aus der linksextremistischen Szene, denen in der Vergangenheit Anschläge gegen die Bahn zugeschrieben wurden. Die zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen und Berlin ermittelten in sämtliche Richtungen, hieß es. Der Sprecher der Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (AG Kritis), Michael Wiesner, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, es könne auch „nur ein Testdurchlauf gewesen sein, um die Auswirkungen einer solchen Sabotage zu sehen“. In dem Fall könnten staatliche Akteure hinter den Anschlägen stecken. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums wollte entsprechende Mutmaßungen nicht kommentieren, solange die Ermittlungen nicht abgeschlossen sind. Der Kommandeur des neuen Territorialen Führungskommandos der Bundeswehr (siehe Seite 6), General Carsten Breuer, warnte unterdessen vor „hybriden Bedrohungen“, auf die sich die Bundeswehr einstellen müsse. Dazu zählte er auch Anschläge auf die Infrastruktur. (vo)





Hessens AfD wehrt sich gegen Verfassungsschutz 

WIESBADEN. Der hessische Verfassungsschutz hat mehrere Pressemitteilungen zurückgezogen, in denen er die Einstufung des AfD-Landesverbandes als „Verdachtsfall“ öffentlich gemacht hatte. Zudem sicherte der Inlandsgeheimdienst der Partei zu, deren Abgeordnete und Wahlbewerber in Hessen nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln auszuforschen. Hintergrund sind Klagen der Partei vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, in denen sie dem hessischen Verfassungsschutz, dem Landes-Innenministerium und Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) eine Nichteinhaltung der Neutralitätspflichten vorwirft. Der Verfassungsschutz versprach angesichts der laufenden Verfahren, nicht öffentlich über die Einstufung der AfD zu berichten und gab eine sogenannte Stillhaltezusage ab. AfD-Landeschef Robert Lambrou, frisch zum Spitzenkandidaten für die hessische Landtagswahl im kommenden Jahr gekürt, zeigte sich erfreut: „Die Stillhaltezusagen und die Löschung der Pressemitteilung sind ein erster Erfolg. Es ist ein Trauerspiel, daß erst ein Gerichtsverfahren notwendig ist, um den Verfassungsschutz und das Innenministerium an deren Neutralitätspflicht zu erinnern.“ Er sei zuversichtlich, daß die Partei auch vor den Gerichten Recht bekomme. Ministerpräsident Rhein warf er vor, sich in „seiner Funktion als Amtsträger zum Nachteil der AfD geäußert“ zu haben. Konkret bezog Lambrou sich dabei auf eine Regierungspressekonferenz von Rhein mit seinem bayerischen Amtskollegen Markus Söder (CSU), auf der Rhein die Partei kritisiert hatte. Die AfD hatte zuletzt Erfolg mit ihren Klagen gegen Amtsträger. So urteilte das Bundesverfassungsgericht, Äußerungen Angela Merkels (CDU) zur Wahl des Ministerpräsidenten Thüringens auf einer Pressekonferenz der Regierung waren verfassungswidrig. (ho)