© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 42/22 / 14. Oktober 2022

Meldungen

Die Landschaftsplanung mit Drohnen optimieren?

BONN. Das Verständnis der Raumnutzung und der Lebensraumbedürfnisse von Tieren ist wesentlich für den Artenschutz. Eidechsen nutzen aber derart kleine Strukturen, daß sie schwer zu erfassen sind. Forscher des Leibniz-Instituts zur Analyse des Biodiversitätswandels haben jetzt eine Lösung dieses Problems präsentiert (Naturschutz und Landschaftsplanung, 5/22). In einer Studie beschreiben sie, wie diese Strukturen mit Drohnen erfaßt und in Habitatkarten dargestellt werden können. Dafür wurden das Untersuchungsgebiet überflogen und aus geringer Höhe hochauflösende Bilder von Kleinbiotopen geschossen. Danach legten die Forscher die beobachteten Aktionsräume der Tiere auf eine detaillierte Karte, so daß sich die Struktur des Habitats innerhalb der Grenzen dieses Raums abzeichnete und einen Vergleich mit der Umgebung ermöglichte. So ließ sich etwa nachweisen, wie wichtig niedrige Brombeerbüsche für Zauneidechsen sind. Die „Drohnen-Methode“ eigne sich zur allseitigen Verwendung in der Landschaftsplanung. (dm)

 leibniz-lib.de





Palladium: Teuer und als Katalysator unersetzlich

LONDON. Das vor allem in Rußland und Südafrika geförderte Übergangsmetall Palladium ist wegen seiner Knappheit und Preisvolatilität ein Sorgenkind der Weltwirtschaft. Unverzichtbar ist es vor allem in der Chemie- und Autoindustrie. Jeder Drei-Wege-Katalysator enthält mehrere Gramm Platin, Palladium und Rhodium, um die Motorabgase in ungiftiges CO2 und in Stickstoff zu verwandeln. Auch für die Synthese organischer Wirkstoffe mit großen Molekülen, von den Antibiotika bis zu den Krebstherapeutika, sind diese Rohstoffe unentbehrlich. Die Suche nach Alternativen verlief bisher wenig erfolgreich, wie eine aktuelle Forschungsbilanz in Nature (6/22) dokumentiert. Hoffnungen auf palladiumfreie Katalysatoren erweckten nur „vielverspechende“ Nickel- und Kupferverbindungen (Naturwissenschaftliche Rundschau, 8/22). (rb)

 nature.com





Ökologische Reformierung des Grundgesetzes verlangt

MÜNCHEN. Über den Ukraine-Krieg, so mahnt der Münchner Verwaltungsrechtler Jens Kersten, dürfe die Politik den Klimaschutz nicht vergessen. Die Arbeit an der „ökologischen Schubkraftumkehr“ sollte alle Kräfte mobilisieren, um die „anthropozäne Drift der Erdsysteme“ noch zu verlangsamen. Dazu könne eine „ökologische Revolution“ der Verfassungsordnung einen Beitrag leisten. Die 1994 fixierte Staatszielbestimmung „Umweltschutz“, die 2002 durch den Tierschutz ergänzt wurde, genüge als „veraltetes Verfassungsrecht“ nicht mehr. Weil Artikel 20a des Grundgesetz (GG) nur einen Akteur kenne: den Staat, dem ein zu weiter Gestaltungsspielraum zukäme. Stattdessen sollte das GG den Bürgern ein einklagbares Recht auf Umweltschutz garantieren. Mit seinem „Klima-Beschluß“ habe das Bundesverfassungsgericht einen ersten, zum verantwortlichen Umgang mit fossilen Brennstoffen führenden Schritt zur „ökologischen Transformation unserer Verfassungsordnung“ getan (Blätter für deutsche und internationale Politik, 6/22). (li)

 www.jura.uni-muenchen.de





Erkenntnis

„Feinstaub wirkt selbst bei relativ geringen Konzentrationen gesundheitsschädlich und wird als ‘silent killer’ bezeichnet. Wir wissen, daß das Einatmen von Feinstaub zu oxidativem Streß führt und entzündliche Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems zur Folge haben kann.“

Thomas Berkemeier, Leiter der Arbeitsgruppe Multiphasenchemie am Max-Planck-Institut für Chemie in Mainz