© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 43/22 / 21. Oktober 2022

Parteien, Verbände, Personen

Grüne Hamburg

Wegen gewerbsmäßiger Untreue in 121 Fällen, teilweise in Tateinheit mit Betrug und Urkundenfälschung muß sich der ehemalige Fraktionschef der Grünen im Hamburger Bezirk Mitte Michael Osterburg vor der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg verantworten, sollte diese die Klage zulassen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem früheren Politiker vor, von 2015 bis 2019 „in großem Umfang Geldmittel der Fraktion für private Zwecke“ verwendet zu haben. Laut der Behörde habe Osterburg unter anderem Restaurant-Rechnungen in Höhe von 34.500 Euro als Treffen im Zusammenhang mit der Fraktionsarbeit abgerechnet. Für Aufsehen sorgte der Fall bereits vor einem möglichen Prozeß, da Osterburg zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Veruntreuungen der Lebensgefährte von Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) war und Vater ihres jüngsten Kindes ist.

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Junge Alternative

Neue Spitze beim Parteinachwuchs der AfD: Die Junge Alternative (JA) hat den Bundestagsabgeordneten Hannes Gnauck zu ihrem Bundesvorsitzenden gewählt. Der 31jährige aus Brandenburg folgt Carlo Clemens, der nicht wieder antrat. Das auf dem Kongreß beschlossene neue Programm ist laut JA „noch knackiger“, ecke an „und räumt mit einigen Lebenslügen des bundesrepublikanischen Pseudokonservatismus auf“. 

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Verwaltungsgericht Berlin

Juristische Klatsche für Berlins Justizsenatorin Lena Kreck (Linkspartei): Die ehemalige Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann (AfD) darf weiter als Richterin arbeiten. Das zuständige Dienstgericht hat Krecks Antrag auf Versetzung der Ex-Abgeordnten in den vorzeitigen Ruhestand zurückgewiesen. Malsack-Winkemann wurde vorgeworfen, sie habe während ihrer Zeit als Abgeordnete im Bundestag zwischen 2017 und 2021 in Plenardebatten und auf Social-Media-Plattformen Flüchtlinge „wegen ihrer Herkunft herabgesetzt“ und eine „völkische Gesellschaftsordnung“ propagiert. Das Gericht konnte jedoch nichts feststellen, was eine für die Versetzung notwendige Gefahr einer „schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege“ hätte drohen lassen. Für Aussagen im Bundestag gelte zudem die im Grundgesetz verankerte Indemnität der Abgeordneten.

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