© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 44/22 / 28. Oktober 2022

Meldungen

Unternehmer sehen sich zu Stellenabbau genötigt 

MÜNCHEN. Wegen der weiter steigenden Energiepreise hat sich ein Viertel der Familienunternehmen in Deutschland entschlossen, Stellen abzubauen. Im Frühjahr sahen darin nur 14 Prozent der Betriebe eine geeignete Maßnahme, um Kosten zu sparen, wie eine Umfrage der Stiftung Familienunternehmen unter 1.060 Firmen ergab. Demnach planen 90 Prozent der Betriebe, ihre Preise zu erhöhen oder haben dies bereits getan. Auch Produktionsstopps sind zunehmend ein Thema für die Familienunternehmen, wie 13 Prozent angaben. Um Energie zu sparen, beabsichtigten 82 Prozent der Befragten, in entsprechende Vorkehrungen zu investieren. Fast die Hälfte der Betriebe wechseln die Energieträger oder haben das vor. Von einer „fatalen Entwicklung“ für den Standort Deutschland sprach der Vorstand der Stiftung Familienunternehmen, Rainer Kirchdörfer. Die Politik der Ampelkoalition kommt bei den Unternehmern nicht gut an. In der Befragung gaben sie der Regierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) die Schulnote „Vier minus“. (ag)





Verfassungsschutz: AfD vorerst nicht beobachten  

WIESBADEN/MÜNCHEN. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat dem hessischen Landesverfassungsschutz vorläufig untersagt, den Landesverband der AfD weiter als „Verdachtsfall“ zu beobachten oder zu behandeln. Der Beschluß des Gerichtes gilt bis zum Abschluß des Hauptsacheverfahrens und liegt der JUNGEN FREIHEIT vor. Der Verfassungsschutz hatte sich gegenüber der Partei zuvor bereits verpflichtet, die Partei öffentlich nicht mehr als „Verdachtsfall“ zu bezeichnen und zog mehrere Pressemitteilungen zur Beobachtung zurück. Zudem versicherte der Inlandsgeheimdienst, keine Mandatsträger der AfD zu überwachen. Das Gericht ging in seinem nun erlassenen Urteil über die abgegebene Selbstverpflichtung des Verfassungsschutzes hinaus und untersagte ihm die Beobachtung aller AfD-Mitglieder. Das Gericht begründete dies mit dem grundgesetzlich gewährten Schutz der Parteien im Grundgesetz. Eine inhaltliche Entscheidung sei damit aber noch nicht gefällt, betonte das Gericht. AfD-Landeschef Robert Lambrou sagte, er sei „froh, daß das Gericht hier im Sinne der Chancengleichheit der Parteien entschieden hat“. Die Partei werde aus seiner Sicht „zu Unrecht als Verdachtsfall geführt“. Es entstehe ein „erheblicher Schaden, ein Jahr vor der Landtagswahl den Bürger bei seiner Wahlentscheidung zu verunsichern, indem die AfD mit unfairen Mitteln stigmatisiert wird“, warnte Lambrou. „Wir warten bis heute darauf, daß uns unsere politischen Mitbewerber in der Sache stellen, statt uns mit dem aus unserer Sicht mißbräuchlich eingesetzten Verfassungsschutz zu bekämpfen.“ In Hessen wird im Herbst 2023 ein neuer Landtag gewählt. Jüngste Umfragen sehen die AfD bei zwölf Prozent. Zu Beginn des Jahres lag die Partei noch bei sieben Prozent. Unterdessen darf das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bis auf weiteres keine nachrichtendienstlichen Mittel zur Beobachtung der AfD im Freistaat einsetzen. Das entschied das Verwaltungsgericht München in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluß. Zudem untersagten die Richter der Behörde vorläufig, „Öffentlichkeitsarbeit hinsichtlich möglicher verfassungsfeindlicher Bestrebungen der Partei zu betreiben“. Damit sei allerdings noch keine inhaltliche Entscheidung darüber getroffen worden, ob tatsächliche Anhaltspunkte bestünden, wonach die AfD die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen wolle. (ho)