© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 44/22 / 28. Oktober 2022

Meldungen

Stiftungsgeld: Karlsruhe verhandelt über AfD-Klage 

Karlsruhe/Berlin. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag und Mittwoch über die Organklage der AfD auf staatliche Förderung der ihr nahestehenden Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) verhandelt. Die Partei hatte den Bundestag, dessen Haushaltsausschuß sowie die Bundesregierung verklagt, nachdem die DES als einzige parteinahe Stiftung nicht an den im aktuellen Haushalt ausgezahlten Globalzuschüssen beteiligt wurde. Den langjährig etablierten Regeln zufolge erhalten alle Stiftungen staatliche Mittel, deren ihr nahestehende Partei mindestens zweimal in Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist. Unterdessen hat die FDP im Bundestag eine gesetzliche Regelung gefordert, mit der staatliche Zuschüsse an die AfD-nahe DES grundsätzlich verhindert werden könnten. Es dürfe kein Geld aus Bundesmitteln dazu verwendet werden, um „rechte Kaderschmieden zu fördern“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der liberalen Bundestagsfraktion, Stephan Thomae, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die Finanzierung von Stiftungen müsse nachprüfbar an die freiheitliche demokratische Grundordnung gebunden werden. Ein ausführlicher Bericht über die Verhandlung in Karlsruhe findet sich auf der Internetseite der JUNGEN FREIHEIT. (vo)

 jf.de/





Bundestag weitet Volksverhetzung aus

Berlin. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition und von CDU/CSU hat der Bundestag den Tatbestand der Volksverhetzung ausgeweitet. Künftig wird im entsprechenden Paragraphen 130 des Strafgesetzbuchs auch die Strafbarkeit der öffentlichen Billigung, Leugnung und gröblichen Verharmlosung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen genannt, „wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Haß oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“. Laut Rechtsausschuß ist diese Änderung aufgrund eines von der EU-Kommission im Dezember 2021 angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens nötig. Brüssel monierte, daß Deutschland einen Beschluß zur strafrechtlichen Bekämpfung „bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ nicht ausreichend umgesetzt habe. Diese seien bisher nicht explizit in einer Strafvorschrift genannt worden – „außer beim Bezug auf Taten unter der Herrschaft des Nationalsozialismus“. Verstöße gegen den neu eingefügten Absatz sollen künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Voraussetzung ist eine „gröbliche Verharmlosung“; damit weicht die neue Regelung wie auch mit dem niedrigeren Strafmaß indes von der Strafvorschrift zur Billigung, Leugnung und Verharmlosung des nationalsozialistischen Völkermords ab. Zur Begründung hieß es von SPD, Grünen und FDP, die Unterscheidung sei „vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte“ und „wegen der Einzigartigkeit des Holocaust gerechtfertigt“. AfD und Linke stimmten gegen die Änderungen. Kritik aus der Opposition gab es auch daran, daß die Neufassung des Paragraphen 130 im sogenannten Omnibusverfahren erfolgte. Dabei werden im Zuge einer geplanten Änderung auch vollkommen sachfremde Gesetzesvorhaben mit beschlossen. In diesem Falle wurde das geänderte Strafrecht gemeinsam mit dem „Achten Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes“ durchs Parlament gebracht. (vo)