© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 48/22 / 25. November 2022

Meldungen

Ehemaliger Reservist als Spion verurteilt 

DÜSSELDORF. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einen ehemaligen Reserveoffizer der Bundeswehr wegen Spionage für den russischen Militärgeheimdienst GRU zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der 66 Jahre alte Mann habe mehrere Jahre lang Informationen über das deutsche Reservistenwesen sowie über die Auswirkungen der Rußlandsanktionen an die Russen weitergeleitet. Laut den Richtern sei der frühere Obersteutnant der Reserve vom „Drang“ getrieben gewesen, sich bei russischen Militärs beliebt zu machen. Damit habe er einen Schaden für Deutschland in Kauf genommen. Mildernde Umstände machten die Richter geltend, da der Täter von Beginn an geständig gewesen sei und die weitergegebenen Informationen nicht geheim gewesen seien. Als Gegeleistung für seinen Verrat habe der Verurteilte Einladungen nach Rußland erhalten. (vo)





München zahlt vier Millionen fürs Gendern

München. Die Verwaltung der Stadt München läßt sich die Umstellung ihrer IT-Systeme auf eine „geschlechtergerechte Sprache“ einiges kosten. Der derzeitige Haushaltsplan sieht knapp vier Millionen Euro für die aufwendigen und komplexen Eingriffe vor, wie die Bild-Zeitung berichtete. Sämtliche Texte, Briefe, Bekanntmachungen, Formulare, Eingabemasken und so weiter sollen künftig „neutral formuliert“ werden. Ziel ist, daß sich „alle Geschlechter“ angesprochen fühlen. Die Umstellung erfolgte auf Wunsch der neuen IT-Referentin Laura Dornheim (Grüne). Sie hatte bereits bei der Einstellung für Streit gesorgt (JF 28/22), da es besser qualifizierte Bewerber für ihre gutdotierte Stelle gab. (JF)






„NSU 2.0“: Angeklagter zu Haftstrafe verurteilt 

Frankfurt/Main. Weil er über einen Zeitraum von fast drei Jahren 81 Drohschreiben an Politiker, Juristen und Publizisten versandt hat, ist ein 54jähriger Mann vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Bedrohung und Beleidigung zu fünf Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Alexander M. habe die Nachrichten unter Anspielung auf eine rechtsextreme Terrorgruppe mit „NSU 2.0“ unterschrieben und sich der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten, der Bedrohung, Beleidigung, Nötigung, Störung des öffentlichen Friedens und Volksverhetzung schuldig gemacht, so die Kammer. Das Gericht sei davon überzeugt, daß der Angeklagte die Briefe „alle allein geschrieben“ habe, sagte die Vorsitzende Richterin. Bis zur Festnahme des nun verurteilten langzeitarbeitslosen Facharbeiters aus Berlin war immer wieder über angebliche rechtsextreme Netzwerke innerhalb der hessischen Polizei spekuliert worden. Doch M. war mutmaßlich an die teilweise geheimen Adressen seiner Opfer gekommen, indem er sich erfolgreich als Polizist oder Behördenmitarbeiter ausgegeben und so die echten Polizisten in Hessen zur Datenabfrage veranlaßt habe (JF 20/21). Bereits früher hatte er sich mindestens einmal als Kriminalbeamter ausgegeben. 1994 war er unter anderem wegen Amtsanmaßung in Tateinheit mit Bedrohung und Beleidigung in zwei Fällen verurteilt worden. Vorbestraft war M. wegen Hehlerei, Urkundenfälschung und des Besitzes kinderpornographischer Schriften. (st)