© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 48/22 / 25. November 2022

Meldungen

Wähler geteilter Meinung über Energie aus Kernkraft 

Mainz. Angesichts der aktuellen Energiekrise sprechen sich vor allem Wähler im bürgerlichen Lager verstärkt für die Nutzung der Kernenergie in Deutschland aus. Das hat eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Insa in Rheinland-Pfalz ergeben. So sind vor allem die Anhänger von AfD sowie der Freien Wähler von den Vorzügen überzeugt (75 Prozent beziehungsweise 58 Prozent). Auch eine relative Mehrheit der FPD-Wähler (49 Prozent) sowie der CDU (48 Prozent) fänden eine weitere Erzeugung von Strom aus Atomkraftwerken gut. Ablehnend stehen dem die Wähler von Grünen sowie relativ-mehrheitlich der SPD (71 Prozent beziehungsweise 50 Prozent) gegenüber. Obwohl es in Rheinland-Pfalz nie einen Meiler am Netz gab, sprechen sich die Anhänger von AfD (75 Prozent), Freien Wählern (58 Prozent) mehrheitlich für den Bau eines modernen Atomkraftwerkes in dem Bundesland aus. FDP- und CDU-Wähler  fänden das zumindest mit relativer Mehrheit gut (49 Prozent beziehungsweise 48 Prozent). Dies zeige, daß Kernenergie ein wichtiges Thema mit Zukunftsperspektive sei, sagte der umwelt- und energiepolitischer Sprecher der Mainzer AfD-Fraktion, Ralf Schönborn, der JUNGEN FREIHEIT. Insgesamt sei das Verhältnis zwischen Atomkraftbefürwortern und Gegnern nahezu ausgeglichen. Davor dürfe die Ampel nicht die Augen verschließen. „Der Ausstieg aus der Kernkraft war ein fataler Fehler und muß umgehend rückgängig gemacht werden“, ist Schönborn überzeugt. (vo)





Ausgangsbeschränkung in Bayern unverhältnismäßig 

LEIPZIG. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Ausgangsbeschränkungen in Bayern während der ersten Welle der Corona-Pandemie als unverhältnismäßig beurteilt. Im Freistaat durfte man das Haus nur aus triftigem Grund verlassen, etwa um zur Arbeit zu gelangen oder um alleine Sport zu treiben. Das bloße Verweilen an der frischen Luft war dagegen verboten. Das Gericht argumentierte, daß Kontaktbeschränkungen als mildere Coronaschutzmaßnahmen in Betracht gekommen wären. Solche Maßnahmen hätten „die Adressaten weniger belastet“. Bei der Urteilsverkündung sprach die Richterin von einem „schweren Eingriff in die Grundrechte“. Ein derartiger Eingriff sei nur dann angebracht gewesen, wenn er – unabhängig von den bestehenden Kontaktbeschränkungen – einen erheblichen Beitrag zur Vermeidung von Infektionen geleistet hätte. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) versprach, die erforderlichen Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen. Die Corona-Maßnahmen in Sachsen befand das Gericht für rechtmäßig. Dort waren Kontaktbeschränkungen verhängt, Restaurants und Cafés sowie Sportplätze geschlossen worden. Die Voraussetzungen, unter denen „Ge- und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erlassen werden konnten, lagen vor“, urteilte das Bundesverwaltungsgericht. Verbote und Einschränkungen für die Allgemeinheit seien eine „notwendige Schutzmaßnahme“. (st)