© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 50/22 / 09. Dezember 2022

Meldungen

Zahl der Fälle von Kirchen-Asyl deutlich gestiegen

DÜSSELDORF. Die Kirchen in Nordrhein-Westfalen (NRW) haben einen Ansturm auf das sogenannte Kirchenasyl registriert. Seit Anfang des Jahres hätten sich die Anfragen erhöht und würden immer weiter ansteigen, sagte der Vorsitzende des ökumenischen Kirchenasyl-Netzwerks in NRW, Joachim Poggenklaß, nach Angaben der evangelischen Nachrichtenagentur epd. Die Zahl sei so hoch, daß nicht mehr allen ein Platz in einer Kirche angeboten werden könne. Derzeit lägen den Kirchen in dem Bundesland rund 220 Anfragen von abgelehnten Asylbewerbern vor, die ihre Abschiebung verhindern wollten. Beim Großteil davon handelt es sich um Fälle, in denen andere EU-Staaten laut Dublin-Verordnung für den Asylantrag zuständig sind. Hauptherkunftsländer sind Syrien, Irak, Afghanistan und der Iran. Laut dem ökumenischen Netzwerk sind fast alle Fälle des Kirchenasyls erfolgreich. In den vergangenen zwölf Monaten seien 200 von 203 Kirchenasyle vorzeitig beendet worden, da die Behörden auf eine Abschiebung verzichtet hätten. Hinter einem Fall können dabei mehrere Personen stehen, etwa wenn ganze Familien Asyl in Kirchen begehren. Aktuell würden die Kirchen die Abschiebung von 166 Personen verhindern. Das sogenannte Kirchenasyl ist nicht durch Gesetze gedeckt. Allerdings verzichten die Behörden in fast allen Fällen darauf, Abschiebungen auch durchzusetzen, wenn die sich illegal in Deutschland aufhaltenden Ausländer in Kirchen unterkommen. Bundesweit soll es nach Angaben von Unterstützerkreisen insgesamt 314 „aktive Kirchenasyle“ mit mindestens 508 Personen geben. Die deutliche Mehrheit der Fälle (294) betreffe Dublin-Verfahren. (ho)





Lebenslange Haft für Polizistenmörder 

Kaiserslautern. Weil er Ende Januar bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe des rheinland-pfälzischen Kusel zwei Polizisten erschossen hat (JF 7/22), ist ein 39jähriger Mann wegen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Das Landgericht Kaiserslautern stellte in seinem Urteil vergangene Woche zudem die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren als ausgeschlossen gilt. Bei dem Verbrechen, das bundesweit für Aufsehen und Entsetzen gesorgt hatte, waren eine 24 Jahre alte Kommissar-anwärterin und ein 29jähriger Kommissar mit Kopfschüssen getötet worden. Mit der Bluttat wollte der nun Verurteilte offenbar verhindern, der gewerbsmäßigen Wilderei überführt zu werden. Zum Zeitpunkt der Tat lagen über 20 Stück Reh- und Rotwild im Wagen des Täters, die dieser illegal erlegt hatte. Wie die Ermittlungen ergaben, schoß der Täter zunächst mit einer Schrotflinte und dann mit einer Jagdbüchse auf die Beamten. Der Polizist hatte beim Schußwechsel sein Magazin leer gefeuert, wegen der Dunkelheit den 39jährigen jedoch nicht getroffen, dessen Waffe über ein Zielfernrohr mit Nachtsichtfunktion verfügte. Ein mitangeklagter Komplize des Täters blieb straflos, weil er nach Auffassung der Richter nicht an den tödlichen Schüssen auf die Polizisten beteiligt war und mit seinen Aussagen maßgeblich zur Aufklärung der Taten beigetragen hatte. Bundesinnenministerin Nancy Faeeser (SPD) teilte anläßlich der Verkündung des Urteils mit, daß die zu einer tödlichen Falle gewordene vermeintliche Routinekontrolle zeige, wie gefährlich der Dienst von Polizeibeamten sein könne. „Diejenigen, die uns schützen, verdienen selbst unseren Schutz und unseren Respekt“, betonte die Ministerin. (vo)