© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 50/22 / 09. Dezember 2022

Meldungen

Schweden schiebt Kurden in die Türkei ab

STOCKHOLM. Schweden hat zwei Männer in die Türkei abgeschoben, von denen einer wegen Verbindungen zur kurdischen Terrororganisation PKK verurteilt worden war. „Es ist ein Auslieferungsfall, in dem der Asylantrag einer Person abgelehnt wurde“, erklärte Schwedens Ministerin für Migration und Justiz Maria Malmer Stenergard gegenüber SVT Nyheter. Die konservative Politikerin (Moderate) betonte dabei, daß die Regierung keine Rolle bei der Überprüfung von Asylanträgen gespielt habe. Weiter wollte sie sich nicht weiter zu dem Einzelfall äußern. Der 45jährige Mahmut Tat, der laut SVT Nyheter in Westschweden wohnte und im Gaststättengewerbe tätig war, wurde bereits in der Türkei zu mehr als sechs Jahren Haft wegen Verbindungen zur kurdischen PKK verurteilt. Im Oktober 2015 hatte der Kurde eine Aufenthaltsgenehmigung in Schweden beantragt. Diese wurde im März 2020 durch die Migrationsbehörde abgelehnt, woraufhin Tat vor dem Migrationsgericht Klage erhob. Im Februar 2021 wies das Gericht den Einspruch zurück. Am 24. November 2022 wurde der Kurde dann von der Migrationsbehörde in Gewahrsam genommen. Der türkische Justizminister Bekir Bozdağ erklärte, die Auslieferung eines kurdischen Mannes mit mutmaßlichen Verbindungen zum Terrorismus durch Schweden sei ein guter Anfang, aber Stockholm müsse noch mehr tun, bevor Ankara Schwedens Antrag auf Nato-Mitgliedschaft genehmige. Der neue schwedische Ministerpräsident Ulf Kristersson (Moderate) hatte kurz vor dem Besuch der Türkei Anfang November erklärt, sich auch von der kurdischen Miliz in Syrien, der YPG, und ihrem politischen Flügel, der Partei PYD, zu distanzieren. „Es gibt eine zu enge Verbindung zwischen diesen Organisationen und der PKK, die von der EU als terroristische Organisation eingestuft wird, als daß dies gut für die Beziehungen zwischen uns und der Türkei sein könnte“, betonte Außenminister Tobias Billström (Moderate). (ctw)





Vollständiges Verbot von „LGBT-Propaganda“

MOSKAU. Rußlands Präsident Wladimir Putin hat ein Gesetz unterzeichnet, das jegliche Propaganda für nicht-traditionelle sexuelle Beziehungen, Geschlechtsumwandlung und Pädophilie vollständig verbietet. Nach Angaben der Nachrichtenagentur Tass ist infolge des neuen Gesetzes „derartige Propaganda in sozialen Netzwerken, in den Massenmedien, in Filmen und in der Werbung nun vollständig verboten“. Eine gesonderte Bestimmung verbietet die Verbreitung solcher Informationen unter Minderjährigen, während das Verbot bisher nur für Materialien über LGBT galt. Laut Tass ist geplant, einen Mechanismus einzurichten, um Minderjährigen den Zugang zu LBGT-bezogenen Informationen auf Netzseiten zu verwehren. Für den Zugang zu solchen Seiten sollen spezielle Codes oder andere Maßnahmen erforderlich sein. Dazu werde die Aufsichtsbehörde für die Massenmedien des Landes ermächtigt, „Netzseiten mit LGBT-Propaganda in das Register der verbotenen Ressourcen aufzunehmen, die gesperrt werden können“, so die Nachrichtenagentur. Parallel dazu habe Präsident Putin die Änderung des Gesetzbuchs über Ordnungswidrigkeiten unterzeichnet, die eine verwaltungsrechtliche Haftung für die Propagierung nichttraditioneller sexueller Beziehungen unter Menschen jeden Alters, nicht nur unter Kindern, einführt. (ctw)