© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 51/22 / 16. Dezember 2022

Beweislastumkehr für Beamte
Erinnerung an dunkelste Zeiten
Hans-Georg Maaßen

Es war naheliegend, daß die politische Linke, die PR-mäßig gut vorbereitete Razzia gegen die „Reichsbürger-Putschisten“ als Chance für ihren „Kampf gegen Rechts“ nutzt. Doch es geht ihr nicht um die Bekämpfung von Extremismus. Unmittelbar nach der Razzia forderte sie bereits eine Verschärfung des Waffenrechts, eine Beobachtung der AfD und die Bekämpfung von „Rechten“ im öffentlichen Dienst. Eine Initiative der Bundesinnenministerin sticht hervor.

Nancy Faeser (SPD) fordert eine Beweislastumkehr im Beamtenrecht. Nicht der Staat solle beweisen, daß der Beamte Extremist ist, sondern der Beamte müsse seine Verfassungsloyalität nachweisen. Der verdächtigte Staatsdiener kann dann bei Wegfall der Pensionsansprüche aus dem Amt entfernt werden. Der Ausdruck „Beweislastumkehr“ klingt banal, ist aber ein juristischer Kulturbruch, der an düsterste Zeiten der Rechtsgeschichte erinnert. Leicht vorzustellen, was aus einer solchen Regelung wird, wenn sie für den „Kampf gegen Rechts“ eingesetzt wird. Beamte, Richter und Soldaten, die die hiesige ökosozialistische Politik ablehnen oder die verdächtig sind, Mitglied, Unterstützer oder Wähler „rechter“ Gruppierungen zu sein, werden sich nach einem anderen Arbeitgeber umschauen müssen.

Dabei ist die Beweislastumkehr unnötig, um Amtsträger, die extremistischen Organisationen nahestehen, aus dem Staatsdienst zu entfernen. Ausreichend sollte es sein, wenn sich Minister mit der verbotswürdigen gewaltorientierten Antifa solidarisieren. 






Hans-Georg Maaßen (CDU) ist Jurist. Er war bis 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.