© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 51/22 / 16. Dezember 2022

Meldungen

Ermittlungen gegen RBB-Direktorin

BERLIN. Nach Ex-Intendantin Patricia Schlesinger hat die Generalstaatsanwaltschaft nun auch gegen die juristische Direktorin des RBB, Susann Lange, Ermittlungen aufgenommen (Jahresgehalt: 198.000 Euro). Der Frau, die mit Verwaltungsdirektorin Sylvie Deléglise verheiratet ist, werfen die Ankläger „Veruntreuung“ der Zwangsgebühren vor. Das wurde bei einer Rundfunkratssitzung vergangene Woche bekannt. Der ARD-Sender feuerte Lange nun fristlos. Getraut wurde das Führungsduo übrigens von der damaligen Vorsitzenden des Rundfunkrates, Pfarrerin Friederike von Kirchbach. Auch sie nahm kürzlich ihren Hut. „Cousinenwirtschaft“ ist beim von Frauen dominierten RBB zum geflügelten Wort geworden. Die 51jährige Lange soll nicht nur zusätzlich zu ihrem üppigen Gehalt eine viel zu hohe Prämie von 38.000 Euro erhalten haben, sondern auch einen leitenden Mitarbeiter für sieben Jahre freigestellt, aber dafür gesorgt haben, daß dieser weiter seine Bezüge erhält – 700.000 Euro bis 2026. Gebührengeld fürs Nichtstun. Auch gegen Schlesingers Nachfolger, Hagen Brandstäter, ermittelt die Staatsanwaltschaft inzwischen wegen Veruntreuung. Problem: Lange hat laut ihres Arbeitsvertrages Anspruch auf ein astronomisches Ruhegeld von 1,7 Millionen Euro, bis sie in Rente geht – auch wenn sie nicht mehr arbeitet. Darauf will sie nicht verzichten. Die neue Intendantin Katrin Vernau, die sich zu ihrem Gehalt noch einen Mietzuschuß auszahlen läßt, will Lange nur einen Teil des Gehalts bis zum Ruhestand weiter bedienen. Entscheiden muß nun ein Gericht. Lange ist die dritte von vier Direktoren, die wegen ähnlicher Vorwürfe gehen muß. (fh)





Länder wollen Regeln für ARD und ZDF verschärfen 

MAINZ. Die Rundfunkkommission der Länder hat sich kurzfristig auf eine Verschärfung und Vereinheitlichung der Transparenz- und Kontrollregeln für ARD und ZDF geeinigt. „Die Aufbereitung der Vorkommnisse beim RBB und in anderen Rundfunkanstalten hat uns gezeigt, daß die einzelnen Häuser in den Bereichen Compliance, Transparenz und Gremienaufsicht sehr unterschiedlich aufgestellt sind“, sagten die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) und der sächsische Medienstaatsminister Oliver Schenk (CDU) vergangene Woche Donnerstag nach einer Sitzung in Mainz. Die Regelungsentwürfe sollen am 19. Dezember auf der Netzseite der Kommission veröffentlicht werden, so daß sie bis zum 31. Januar 2023 kommentiert werden können. Geplant ist, den neuen Medienstaatsvertrag beim Paragraphen „Satzungen, Richtlinien, Berichtspflichten“ um Unterpunkte zu Transparenz, Compliance, Gremienaufsicht und Interessenkollision zu ergänzen. Ein Verhaltensregelsystem könnte so verpflichtend werden und würde für alle ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio gelten. (gb)





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„Das wäre unterlassene Bericht­erstattung, wenn man das Wetter und den Klimawandel nicht in Verbindung bringen würde.“

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