© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 52/22 - 01/23 / 23. Dezember 2022

Ablöse der Kirchensteuer
So wird das nichts
Gernot Facius

Was früheren Bundesregierungen nicht möglich war, will die Ampelkoalition schaffen: Die Staatsleistungen, die als Entschädigung für die Enteignungen kirchlicher Besitztümer bei der Säkularisation 1803 gezahlt werden, sollen „abgelöst“ werden.

Und dagegen regt sich selbst in den Kirchen kaum Widerstand. Denn man erfüllte damit nur einen Auftrag, den die Bundesrepublik von der Weimarer Reichsverfassung (Artikel 138) übernommen hat. Es stellt sich die Frage: Was ist angemessen? Darüber wird gestritten. Vom 18,6-fachen der jährlichen Summe im Jahr 2020 – etwa elf Milliarden Euro – ist die Rede. 2024 soll ein Gesetz „durch“ sein. Beamte des Kanzleramtes und der Ministerien arbeiten an einem Entwurf. 

Doch die Sache mit der „ewigen Rente“, von der Kirchenkritiker sprechen, ist komplizierter, als es den Anschein hat: Der Bund kann nur ein „Grundsätzegesetz“ beschließen, auf dessen Basis dann die Länder mit den Kirchen verhandeln. Denn die Länder sind die Träger der Staatsleistungen. Man wird nicht von heute auf morgen zu tragfähigen Lösungen finden, Hoffnungen auf Einmalzahlungen dürften unrealistisch sein. 

Bis zur endgültigen Ablösung könnten durchaus noch einmal 20 Jahre vergehen. Im Grundgesetz ist nur von einem „angemessenem Zeitraum“ die Rede. Es geht um sehr viel Geld. 2021 haben die katholischen Bistümer 242 Millionen Euro von Bund und Ländern erhalten, an die evangelischen Kirchen flossen sogar 347 Millionen Euro.