© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 52/22 - 01/23 / 23. Dezember 2022

Meldungen

Bundesregierung ernennt Migrationsbeauftragten 

Berlin. Der ehemalige Integrationsminister von Nordrhein-Westfalen, Joachim Stamp (FDP), soll Anfang 2023 den neu geschaffenen Posten als Sonderbeauftragter der Bundesregierung für Migration übernehmen. Auf die Schaffung dieses Amtes hatten sich die Ampel-Parteien in ihrem Koalitionsvertrag geeinigt. Insbesondere die FDP hatte dies als Signal gegen irreguläre Migration gefordert, im Gegenzug für die von der Bundesregierung ansonsten herabgesetzten Hürden in Sachen Einwanderung. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte der Welt am Sonntag, Stamp solle „weitere Migrationsabkommen“ mit Herkunftsstaaten schließen und so die Rückführung abgelehnter Asylbewerber beschleunigen. Die Ministerin bestritt in dem Gespräch, Deutschland setze mit hohen Sozialleistungen Anreize für Asylbewerber. Demselben Blatt sagte Stamp, Ziel der Bunderegierung für die nächsten Jahre sei „mehr reguläre und weniger irreguläre Migration“. Deutschland sei „auf gesteuerte Einwanderung angewiesen, wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen.“ Er wolle sich zudem dafür einsetzen, Flucht und Arbeitsmigration stärker zu trennen. Stamp sitzt seit 2012 für die FDP im Düsseldorfer Landtag und gehörte bis zur Wahl in diesem Jahr den Kabinetten von Armin Laschet und Hendrik Wüst (beide CDU) an. (vo)





Staatsleistungen für die Kirchen vor dem Ende 

Berlin. Abgeordnete der Koalitionsfraktionen haben sich zuversichtlich geäußert, daß noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz über die Ablösung der Staatsleistungen an die beiden großen Kirchen beschlossen werden kann. Die Verhandlungen zwischen der Regierung und den Vertretern der katholischen sowie der evangelischen Kirche liefen „sehr gut“, sagte die religionspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sandra Bubendorfer-Licht, der Bild-Zeitung. Meldungen, wonach eine abschließende Zahlung von rund zehn Milliarden Euro im Gespräch sei, wollten beide Seiten nicht bestätigen. Hintergrund sind die Zahlungen der Bundesländer für die Gehälter der katholischen Bischöfe sowie evangelischer Kirchenbehörden, die sich aus den früheren Dotationspflichten der Klöster und Stifte ergeben. Diese gingen nach dem Reichsdeputationsschluß auf die deutschen Länder (beziehungsweise Fürsten) über, nachdem diese mit der Enteignung des kirchlichen Eigentums für linksrheinische Gebietsverluste entschädigt wurden. Bereits die Weimarer Reichsverfassung sah eine Ablösung der Staatsleistungen vor, der entsprechende Artikel wurde jedoch nie umgesetzt, sondern ins Grundgesetz (Artikel 140) übernommen. Für das Jahr 2022 veranschlagen die Bundesländer etwa 602 Millionen Euro Staatsleistungen an die beiden Großkirchen. Unterdessen ergab eine Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung, daß jedes vierte Kirchenmitglied darüber nachdenkt, aus der Kirche auszutreten. Jedes fünfte äußere sogar eine feste Austrittsabsicht, heißt es im aktuellen „Religionsmonitor“. Bei den 16- bis 24jährigen zeigen sich sogar 41 Prozent entschlossen, die Kirche zu verlassen. Vier von fünf Kirchenmitgliedern, die eine Austrittsabsicht haben, gaben an, sie hätten das Vertrauen in religiöse Institutionen verloren. Eine große Mehrheit von 92 Prozent unter ihnen sei der Überzeugung, man könne auch ohne Kirche Christ sein. Für die Autoren der Studie steht damit das „historisch gewachsene Selbstverständnis der Kirchen in Frage“. (vo)

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