© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 10/23 / 03. März 2023

Desiderius-Erasmus-Stiftung und Karlsruhe
Per Gesetz weiter ausschließen
Christian Vollradt

In der Sprache des Bundeskanzlers wäre es wahrscheinlich ein „Doppel-Paff“ oder „Doppel-Rumms“ gewesen: Denn die Klatsche aus Karlsruhe traf die etablierten Parteien gleich zweifach in die Magengrube. In ihrem Urteil stellten die Verfassungsrichter nicht nur fest, daß die AfD zu Unrecht im politischen Wettbewerb behindert wird, wenn die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung als einzige keine staatlichen Fördermittel bekommt. Die formalen Kriterien – eine anhand von Wahlergebnissen meßbare Vertretung „dauerhaft ins Gewicht fallender politischer Grundströmungen“ – hat die jüngste Fraktion im Bundestag nämlich spätestens seit 2021 erfüllt. Die Roten Roben rüffelten auch die klandestinen Kungelrunden der exklusiv vom Steuergeldsegen Profitierenden. Mit der Praxis, nach Gutdünken und lediglich per Haushaltsbeschluß Abermillionen Euro als „Globalzuschüsse“ zu verteilen, ist nun endlich Schluß! 

Für die übrigen Fraktionen ist es eine Niederlage mit Ansage. Das angemahnte Stiftungsgesetz wird längst vorbereitet. Und darin wird mit Sicherheit ein Passus stehen, mit dem die AfD-nahe Stiftung auch künftig – dann formal rechtens – von der Mittelvergabe ausgeschlossen bleibt. Entsprechende Hinweise hat das Urteil schon gegeben, Stichwort „Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“. Der Verfassungsfeind – und die Hürden dafür, als solcher klassifiziert zu werden, liegen mittlerweile tief – hat keinen Anspruch darauf, gleich behandelt zu werden. Das ist das Wasser im Wein, der den Klägern in Karlsruhe serviert wurde.