© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 20/23 / 12. Mai 2023

Von wegen Meilenstein
Migration: Seit drei Monaten hat Deutschland einen Sonderbevollmächtigten für das Thema. Wer ist der Mann und was hat er bisher erreicht? Eine Bestandsaufnahme
Christian Schreiber

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) wählte große Worte, als sie das deutsch-indische Migrations- und Mobilitätsabkommen vorstellte. Es sei ein „wichtiger Schritt, um Fachkräfte zu gewinnen, die wir auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend brauchen.“ Gleichzeitig bekämpfe das Abkommen „gemeinsam und konsequent“ illegale Migration und Menschenhandel. Auch der Begriff „Meilenstein“ fiel von seiten Faesers. Das war im Dezember 2022. Was ist seitdem passiert? 

Der neue Sonderbevollmächtigte für Migration, Joachim Stamp (FDP), hat sein Amt mit einjähriger Verspätung angetreten. Der zuständige Sonderbeauftragte der Bundesregierung müsse „zeitnah benannt werden“, forderte FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai im Februar 2022. Während einige forderten, es brauche keinen „Abschiebe-, sondern Bleiberechtsbeauftragten“, gab sich Faeser zunächst reserviert.

Schließlich setzten sich die Liberalen doch noch durch. Seit dem 1. Februar dieses Jahres darf sich der frühere Integrationsminister von Nordrhein-Westfalen, Joachim Stamp, Sonderbevollmächtigter für Migration nennen. Knapp drei Monate später stellt sich die Frage: Was hat er bisher Konkretes vorzuweisen?

„Schauen Sie genau hin, wer unserer Hilfe bedarf und wer nicht“

Der 52jährige Politikwissenschaftler hat sich in seiner Heimatstadt Bonn als Mitglied des Integrationsrates erste Sporen verdient. Nach dem Vorhaben der Ampelkoalition soll Stamp künftig unter anderem dafür sorgen, daß Abschiebungen aus der Bundesrepublik reibungsloser vonstatten gehen. „Wir wollen einen generellen Switch in der Migrationspolitik“, sagte Faeser zum Amtsantritt des Koalitionspartners und fügte hinzu: „Die Einreisevoraussetzungen sollen vorab geprüft werden und Menschen nach klaren Kriterien zu uns kommen.“

So könne auch das Geschäftsmodell zerstört werden, bei dem Schleuser illegal Menschen auf lebensgefährlichen Wegen in die EU bringen. Das sind altbekannte Probleme. 

Doch bei zielorientierten Lösungen gibt sich Stamp bislang eher vage. Es gehe um ein Gesamtkonzept. Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Qualifizierung für den Arbeitsmarkt auf der einen Seite seien genauso zwingend wie konsequente Rückführungen auf der anderen Seite, sagte er: „Dafür sind Migrationsabkommen ein wichtiger Baustein.“ 

Doch die Umsetzung dieser Pläne dürfte ein hartes Stück Arbeit werden. Zumal der breite politische Konsens in Deutschland auf sich warten läßt. „Die Ampel hat über ein Jahr gebraucht, um Joachim Stamp als ihren Sonderbevollmächtigten für Migrationsabkommen einzusetzen. Bei diesem Tempo wäre es ein Wunder, wenn in dieser Wahlperiode auch nur ein einziges Migrationsabkommen abgeschlossen wird. Jedes Land hat die völkerrechtliche Pflicht, seine Staatsbürger zurückzunehmen. Das ist völlig unbestritten – dafür braucht es weder Herrn Stamp noch ein einziges Abkommen“, spottete die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in einer Pressemitteilung.

Stamp wiederum warnte direkt nach Amtsantritt davor, Herkunftsländern von Migranten mit der Aberkennung von Visa oder Wirtschaftshilfen zu drohen, um sie zu mehr Rücknahmen zu bewegen. „Wenn wir mit der kolonialen Attitüde auftreten, ‘wir hier als starke Europäer zeigen euch jetzt, wie es geht’, dann verletzen wir da häufig auch den Stolz der Bevölkerung. Das machen dann die dortigen Politikerinnen und Politiker auch nicht mit.“

Innerhalb der Europäischen Union versucht man seit Jahren, einen Konsens zu finden, mit wenig Erfolg. Umstritten ist dabei, wieviel Druck die EU auf Herkunftsländer ausüben sollte, mit denen die Kooperation schwierig ist, und wie sehr andererseits Anreize für Zusammenarbeit geschaffen werden sollten. Stamp glaubt, daß sich die überwältigende Mehrheit in Deutschland einen klaren Kurs wünsche, „daß wir denjenigen alle Chancen geben, die arbeiten und anpacken wollen, und daß wir umgekehrt konsequent alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um diejenigen dann auch abzuschieben, die unsere Gesellschaft belasten, insbesondere Straftäter und Gefährder.“

Schon in den Koalitionsvereinbarungen hatte sich die Ampel auf Drängen der FDP auf eine „Rückführungsoffensive“ festgelegt, doch geschehen ist seitdem wenig. Vielmehr hat man bisher über Begrifflichkeiten debattiert und sich selbst leise Töne verordnet. Das Wort „Abschiebung“ will Stamp beispielsweise vermeiden, „weil das Abschieben in dem Sinne – man will nur jemanden lästig loswerden – eine schwierige Konnotation hat“. 

Die Regierung wolle „Chancen schaffen, daß sich eine begrenzte und kontingentierte Anzahl regulär für den deutschen Arbeitsmarkt bewerben kann, sofern jene, die es auf eigene Faust versuchen und die hier kein Asylrecht haben, von ihren Herkunftsländern umstandslos wieder aufgenommen werden“, sagte er und kündigte an, eine Verlagerung von Asylverfahren ins Ausland prüfen zu wollen. Das solle unter Beachtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention geschehen. „Dann würden auf dem Mittelmeer gerettete Menschen für ihre Verfahren nach Nordafrika gebracht werden“, sagte Stamp.

Das erfordere aber sehr viel Diplomatie und einen langen Vorlauf. Ein Land wie Libyen in seinem derzeitigen Zustand sei beispielsweise kein möglicher Partner. Doch an der Basis hat man für derart zögerliches Verhalten nur wenig Verständnis. Kürzlich schrieben 16 Landräte, parteiübergreifend wohlgemerkt, einen Brandbrief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

„Schauen Sie genau hin, wer unserer Hilfe bedarf und wer nicht“, hieß es in dem Schreiben von Januar 2023, noch vor Stamps Amtsantritt. „Führen Sie die Menschen, die sich unrechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten, auch aktiv zurück.“ Mehr Migranten aufzunehmen gehe nicht, die meisten kämen aus Drittstaaten wie der Türkei, die Anerkennungsquote sei niedrig. Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, daß mehr abgeschoben werde.

Stamp selbst erklärte zwar unlängst, er wolle ausschließlich in die Zukunft schauen, blickt aber dennoch mit einem gewissen Frust zurück. „Das Thema hat man vielleicht anfangs auch ein Stück weit unterschätzt“, räumt er ein. Die neue Regierung habe „nicht den Fokus auf diesem Thema“ gehabt.

Die Politik habe über Jahre, „wenn nicht Jahrzehnte, Dinge liegenlassen. Wir haben viele Projekte gestartet, die dann in der Praxis nicht funktioniert haben.“ Zuletzt habe sowohl der „Ausfluß der Pandemie“ als auch „der Überfall von Putin auf die Ukraine sehr, sehr viel gelähmt, auch in den Prozessen“, moniert der FDP-Politiker.

Bisherige Abkommen blieben wirkungslos

Einen Lösungsansatz sieht er in einem Entwirren des Kompetenzgerangels. Das Innenministerium habe sich bisher stets um Abschiebungen gekümmert, das Ressort Entwicklungshilfe sei dafür da, „um zu helfen“, und das Außenministerium habe den Fokus auf die Diplomatie gelegt. Dabei sei es zu Reibungsverlusten gekommen. Aber wie er – der formal der Innenministerin unterstellt ist – diese Gemengelage auflösen will, darüber schweigt Stamp sich aus. 

Die Flüchtlingszahlen steigen auf ein Niveau wie zuletzt im Jahr 2016, die Anzahl der Abschiebungen stagniert auf bescheidenem Niveau. Innerhalb einer „Größenordnung von 50.000, 60.000“ vollziehbar Ausreisepflichtigen würden Abschiebungen „möglicherweise schneller“ gehen und seien „eher möglich als bei anderen“.  Zur Einordnung: Zum Ende des vergangenen Jahres gab die Bundesregierung die Zahl der Ausreispflichtigen mit mehr als 300.000 an. Es könne aber sein, daß einige unter ihnen seit Jahrzehnten geduldet, krank oder inhaftiert seien, betonte Stamp.

Unter den Geduldeten gebe es „bei denen, die schon sehr lange hier sind, einen Teil, der sich phantastisch integriert hat“. Doch es gibt auch andere. Der staatenlose Palästinenser, der Anfang März in Brokstedt zwei Menschen erstach, lebte seit acht Jahren in Deutschland und hatte in diesem Zeitraum 14 Ermittlungsverfahren unter anderem wegen schwerer Körperverletzung am Hals. Seine Duldung stand offenbar nicht zur Debatte.

Den oft beschworenen Kontrollverlust hat es nicht nur bei der Einwanderung gegeben. Es gibt ihn auch bei der Auswanderung. Stamp hat bereits ausgeschlossen, mit der Taliban-Regierung in Afghanistan ein Abschiebeabkommen auszuhandeln. Dasselbe gilt für die syrische Regierung um Machthaber Assad. Afghanistan und Syrien sind jedoch zwei Hauptherkunftsländer von Migranten.

Ein Abkommen mit dem Ziel, qualifizierte Arbeitnehmer anzuwerben und gleichzeitig illegale Migranten und Gewalttäter schneller abzuschieben, wurde im Dezember vergangenen Jahres mit Indien geschlossen. Aus der Antwort der Bundesregierung auf Nachfrage des innenpolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Alexander Throm geht hervor, daß es von Dezember bis Ende März 13 Rückführungen in das Land gab, obwohl sich mehr als 5.000 indische Staatsbürger illegal in Deutschland aufhalten. Aus der Anfrage geht ebenfalls hervor, daß 2019 noch 176 Menschen nach Indien abgeschoben wurden, 2022 waren es nur noch 52.

„Kaum schließt die Bundesregierung ein Migrationsabkommen mit Indien, gehen die Rückführungszahlen in dieses Land zurück“, kommentierte Throm. Solche Abkommen seien „eben nicht das Wundermittel, wie die Ampel seit Monaten behauptet“. Entscheidender sei, daß die Bundesregierung den Druck auf unkooperative Staaten erhöhe, damit diese ihrer Pflicht, Staatsbürger zurückzunehmen, nachkämen.

Das liegt vor allem am Unwillen Neu-Delhis, bei den Rückführungen zu kooperieren, wie ein aktuelles Beispiel aus Sachsen-Anhalt zeigt. Dort sind 813 Inder ausreisepflichtig, die dortigen Behörden helfen jedoch nicht bei der Identitätsfeststellung und anderen notwendigen Vorgängen. Das Innenministerium sagte gegenüber t-online: „Die indische Botschaft erteilte dem für die Paßersatzbeschaffung zuständigen Bund kein einziges Paßersatzpapier, so daß 2022 und auch bislang 2023 kein indischer Ausreisepflichtiger aus Sachsen-Anhalt abgeschoben werden konnte.“

Auch aus anderen Bundesländern kommt Kritik an der Migrationspolitik der Bundesregierung. Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) berichtet von 1.849 ausreisepflichtigen Irakern, 903 Illegalen aus Äthiopien, 628 aus Somalia und 544 aus Marokko.

Diese Probleme existieren auch in Bayern. Mit Blick auf Stamps erste drei Monate im Amt als Migrationsbeauftragter sagte Landesinnenminister Joachim Herrmann (CSU): „Ergebnisse gibt es bis jetzt keine.“





Freiwillige Ausreise aus Deutschland

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das dem Innenministerium unterstellt ist, fördert auch die freiwillige Ausreise. Wer keine Chance auf Asyl hat, soll mit finanziellen Anreizen zur Rückkehr in sein Heimatland ermutigt werden. Das BAMF übernimmt nach Einzelfallprüfung die Kosten für ein Flug- oder Busticket, die medizinische Versorgung (beispielsweise einen Rollstuhl) und eine einmalige Zahlung von 1.000 Euro pro volljährige ausreisende Person. Rückführungen nach Afghanistan, Syrien, Libyen, in den Jemen und die Ukraine werden derzeit nicht durchgeführt.

Anspruch auf diese Leistungen haben Personen aus Nicht-EU-Ländern, unabhängig davon, ob sie bereits einen Asylantrag gestellt haben oder nicht. In Ausnahmefällen können auch EU-Ausländer eine Ausreiseförderung beantragen, wenn sie von Zwangsprostitution oder Menschenhandel betroffen sind. Im Jahr 2022 sind insgesamt 7.877 Personen freiwillig ausgereist. (st)

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