Wann und wo hat Olaf Scholz zuletzt eingekauft? Geht der Bundeskanzler häufiger in einen Supermarkt in Berlin, wo sein Dienstsitz liegt? Oder in Potsdam, seinem privaten Wohnsitz. Und muß vielleicht seine Frau Britta Ernst jetzt öfter die Einkäufe erledigen, seit sie von ihrem Ministeramt in Brandenburg zurückgetreten ist? Von Angela Merkel war ja allgemein bekannt, daß man sie ab und zu an der Gemüseauslage oder an der Fleischtheke von „Hit Ullrich“ in der Mohrenstraße unweit des Berliner Regierungsviertels antreffen konnte. Falls Scholz also ähnlich wie seine Amtsvorgängerin selbst gelegentlich seine Güter des täglichen Bedarfs aufs Kassenband legt, wird er beim anschließenden Bezahlen die Inflation hautnah erleben. Der Joghurt kostet nicht mehr 59, sondern 79 Cent, die Avocado nicht mehr 1,19, sondern 1,29 Euro.
Da ist es eigentlich statthaft, daß auch dem Bundeskanzler das zusteht, wovon laut jüngstem Tarifabschluß alle 2,5 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen profitieren: eine steuer- und abgabenfreie Sonderzahlung als Ausgleich für die Inflation. Laut Medienberichten legte das Innenministerium eine Änderung des Ministergesetzes vor, in der es heißt: „Zur Abmilderung der Folgen der gestiegenen Verbraucherpreise wird Mitgliedern der Bundesregierung für Juni eine einmalige Sonderzahlung von 1.240 Euro, für die Monate Juli 2023 bis Februar 2024 eine Sonderzahlung von monatlich 220 Euro gewährt.“ Wie kann sich der Bund der Steuerzahler nur so aufregen, daß Scholz und Co. mit Erzieherinnen und Busfahrern gleich behandelt werden. Die Berufspraxis ist doch vergleichbar. Immer Ärger mit der ungezogenen Rasselbande, die nicht hört. Ständig im Stau stehen. Und stets die Gefahr, am Steuer einzuschlafen.