© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 32/23 / 04. August 2023

Meldungen

Kampf gegen den „Gender-Wahn“ 

SANKT PÖLTEN. Ab August wird in offiziellen Schreiben des Landes Niederrösterreich auf „Gender-Stern“, „Gender-Gap“ (Unterstrich), „Gender-Doppelpunkt“ und „Binnen-I“ verzichtet. „Wir erleben seit langem eine breite Debatte über ein absolutes Randthema. Und es ist bezeichnend, daß über dieses Thema seit Wochen mehr berichtet wird als über wichtige Entscheidungen, wie den Wohn- und Heizkostenzuschuß oder den geplanten Pflegescheck, um Menschen zu unterstützen, die zu Hause gepflegt werden“, erklärte Ministerpräsidentin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). Dennoch sei es gerade in einer Zeit, in der unterschiedlichste Genderformen für Verunsicherung in der Anwendung sorgen, wichtig, bei diesem Randthema für die Landesverwaltung Klarheit zu schaffen. „Bei uns heißt es heute und auch in Zukunft: Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Damen und Herren“, so Mikl-Leitner. „Unsere Sprache ist keine ideologische Spielwiese für eine politisch motivierte Minderheit. Wir schieben dem Gender-Wahn einen Riegel vor und setzen damit einen Befreiungsschlag hin zur gewohnten Normalität“, betonte der stellvertretende Ministerpräsident Udo Landbauer (FPÖ). Im Vorfeld hatte unter anderem der SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner die neue Kanzleiordnung als „peinlichen Kulturkampf à la Trump“ bezeichnet. Seit März dieses Jahres wird Niederösterreich von einer schwarz-blauen Landesregierung geführt. (ctw)





„Kill the Farmer“-Song erregt die Gemüter  

JOHANNESBURG. Der Vorsitzende der südafrikanischen Oppositionspartei Demokratische Allianz (DA), John Steenhuisen, hat angekündigt, daß seine Partei beim Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen Klage gegen den Führer  der linksextremen Economic Freedom Fighters, Julius Malema, und den Südafrika regierenden  ANC einreichen wird. Malema hatte während der Feierlichkeiten zum zehnjährigen Bestehen der EFF am vergangenen Samstag erneut den umstrittenen „Shoot to Kill. Kill the farmer“-Song skandiert. Auf dem Youtube-Kanal der Partei erklärte Steenhuisen zudem, daß er sich auch an die Ethikkommission des Parlaments wenden werde und sich rechtlich beraten lasse, um vor Gericht zu gehen. „Wir werden dem Faschismus von Julius Malema frontal entgegentreten. Was wir brauchen, ist kein Haß und keine Demagogen, die die Dämonen wieder zum Leben erwecken, die wir 1994 begraben wollten“, betonte Steenhuisen und kritisierte, daß der ANC es versäumt habe, seinen „Schützling“ Malema zurechtzuweisen. Eine ANC-EFF-Regierung nach den Wahlen 2024 werde Südafrika in ethnische und rassische Konflikte stürzen, die es noch nie zuvor gegeben habe. Vergangenes Jahr hatte der Oberste Gerichtshof Südafrikas den Text als nicht schädlich oder als Haßrede eingestuft. Nach Angaben des Hauptgeschäftsführer des AfriForums, Ernst Roets, einer Nichtregierungsorganisation, die sich für den Schutz der Rechte von Minderheitengruppen in Südafrika einsetzt, wird die Angelegenheit erneut im September am Obersten Berufungsgericht verhandelt. „Es geht um die Frage, ob das Singen des Liedes ‘Kill the boer, kill the farmer’ eine Haßrede ist. Angesichts der Tatsache, daß die Angelegenheit noch anhängig ist und vor Gericht verhandelt wird, gibt das Malema nicht das Recht, dieses Lied zu singen“, betonte Roets. (ctw)