Hamburg will in Zukunft Krankenwagen gendern
HAMBURG. Die Hamburger Feuerwehr hat beschlossen, neue Notarztwagen künftig gendergerecht zu gestalten. Künftig solle das Wort „Notarzt“ nicht mehr auf den Rettungswagen angebracht werden, berichtet die Bild-Zeitung. Was stattdessen auf den Autos stehen soll, ist derzeit noch unklar. Denkbar sei etwa die Bezeichnung „Notärzt*in“. „Die Gender-Norm hat für unseren Rettungsdienst und unsere Notärzte keine Auswirkung. Alle Fahrzeuge gehen in den Dienst und werden geschlechtsneutral gekennzeichnet“, sagte ein Sprecher der Feuerwehr dem Blatt. Die AfD in der Hansestadt äußerte Kritik an dem Vorhaben. „Während Messermorde und Gruppenvergewaltigungen immer mehr zunehmen, kommt dieser Vorstoß aus Absurdistan. Es gibt genug real existierende Probleme.“ Die Hamburger Rettungskräfte rückten im vergangenen Jahr zu fast 280.000 Einsätzen aus. Dies waren etwas mehr als noch 2022. Zuletzt kündigte der Senat neue Investitionen an. So sollen zwölf neue Rettungswagen beschafft werden, und die Zahl der Mitarbeiter in der Leitstelle wurde um 23 auf 135 erhöht. Derzeit findet in Hamburg das Volksbegehren „Schluß mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ statt. Dazu müssen die Initiatoren im Juli rund 66.000 Unterschriften für ihr Anliegen sammeln. Gelingt dies, kommt es zu einer Volksabstimmung. (ho)
Berlin: Exmatrikulation für antisemitische Studenten
BERLIN. Das Berliner Abgeordnetenhaus hat Hochschulen erlaubt, Straftäter schneller zu exmatrikulieren, um antisemitische Vorfälle wirksamer zu ahnden. „Damit erhalten die Berliner Hochschulen einen umfangreichen Instrumentenkasten, um den Opferschutz zu stärken“, begrüßte Wissenschaftssenatorin Ina Czyborra (SPD) den Beschluß. Studenten müßten sich ohne Angst in Berliner Hochschulen aufhalten können. Dennoch brauche es Räume für freie Diskussionen, mahnte die Sozialdemokratin. „Wissenschaftsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Demokratie. Sie muß in jede Richtung verteidigt werden.“ Zuvor hatten die beiden Regierungsparteien CDU und SPD ihren Entwurf gegen die Stimmen der Grünen, der Linken und der AfD durchgesetzt. Studenten, die Gewalt gegen ihre Komillitonen ausüben, dazu aufrufen oder damit drohen, können nun nach einer rechtskräftigen Verurteilung ihren Studienplatz verlieren. Die neuen Maßnahmen greifen aber auch bei sexueller Belästigung und den Verstößen gegen das Landesantidiskriminierungsgesetz. Dazu zählt, wenn ein Betroffener einen anderen Studenten wegen „rassistischer und antisemitischer“ Zuschreibungen „in seiner Würde“ verletze. Anlaß für die Verschärfung war der gewalttätige Angriff auf einen jüdischen Studenten der Freien Universität im Februar. Diesen hatte mutmaßlich ein arabischstämmiger Kommilitone im Zusammenhang mit dem Nahostkrieg verübt (JF 8/24). Seit dem Hamas-Angriff auf Israel im Oktober vergangenen Jahres besetzen linksextreme Gruppen zudem wiederholt die Hörsäle. Sie fordern von den betroffenen Hochschulen, das israelische Vorgehen im Gaza-Streifen als Völkermord einzustufen sowie Beziehungen zu den israelischen Partneruniversitäten abzubrechen. Da der rot-rot-grüne Vorgängersenat 2021 das Ordnungsrecht über die Studenten abgeschafft hatte, konnten die Universitäten die Beteiligten bisher nicht exmatrikulieren. Lediglich ein auf drei Monate begrenztes Hausverbot war möglich. (kuk)