Keine allgemeine Bedrohungslage für Zivilisten in Syrien, von daher auch kein einklagbarer individueller „subsidiärer Schutz“ vor Abschiebungen in dieses Land – das bahnbrechende Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wirft grundlegende Fragen auf: Warum erst jetzt, und welche Konsequenzen zieht die Politik daraus?
Für eine vernunftorientierte Regierung wäre dieses Urteil der letzte Anstoß einer Reihe überfälliger Maßnahmen: Überprüfung aller Aufenthaltstitel von „Flüchtlingen“ aus Syrien, Widerrufen aller Abschiebestopps in dieses Land, umgehende Verhandlungen mit der syrischen Regierung über die Rücknahme ihrer Staatsbürger, Vorbereitung einer Serie von Repatriierungsflügen.
Unter den gegebenen Machtverhältnissen wird das alles nicht geschehen. Die Ampel stellt sich nicht nur wie ihre Vorgänger taub und blind für die realen Verhältnisse und Veränderungen in den Herkunftsländern, sie tut mit verschwenderischen Sozialleistungen, großzügigen Aufenthaltserleichterungen und Masseneinbürgerungen auch noch alles dafür, um unberechtigte Asylmigranten dauerhaft im Land zu halten.
Dennoch ist der juristische Paukenschlag aus Münster ermutigend. Das Gericht hat der Lobby der Migrationsextremisten einen zentralen Vorwand weggenommen. Die Rückführung illegaler Migranten aus Ländern wie Syrien ist nicht nur machbar, sondern auch rechtlich zulässig. Was zählt, ist der politische Wille.