© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 31-32/24 / 26. Juli 2024

Lucy Chebout. Mit der vom Gendermilieu gefeierten Anwältin wird erneut eine woke Juristin Verfassungsrichterin.
Gebärende Väter
Björn Schumacher

Nur das linke Spektrum kannte bisher die Berliner Rechtsanwältin Lucy Chebout. Das änderte sich schlagartig, als das Abgeordnetenhaus sie jüngst zur Richterin am Berliner Landesverfassungsgerichtshof wählte. In vertraulichen Gesprächen einigten sich die Fraktionen von CDU, SPD, Grünen und Linken auf sechs neue Richter. Die AfD blieb natürlich ausgeschlossen, konnte also keinen Kandidaten nominieren. Das ist mehr als nur eine Diskriminierung, denn Richterwahlen sind immer auch politische Weichenstellungen.

Lucy Chebout kam 1984 in Naumburg als Kind einer DDR-Lehramtsanwärterin und eines algerischen Schlossers zur Welt. Der Kontakt zum Vater brach ab, als er nach Ablauf des Entsendeabkommens mit Algerien das Land verlassen mußte. Chebout studierte zunächst Islamwissenschaften plus Gender Studies und schloß 2016 ein Jura-Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin ab, wo sie wissenschaftliche Mitarbeiterin Susanne Baers war. Die Professorin für Öffentliches Recht gründete und leitete das „GenderKompetenzZentrum“ der HU, bevor sie von 2011 bis 2023 Richterin am Bundesverfassungsgericht war, wo ihr Schützling Chebout die Wahlstation ihres Referendariats durchlief. 

Seit 2018 angestellte Anwältin einer Wirtschaftskanzlei, vertritt sie engagiert gleichgeschlechtlich „verheiratete“ Mütter und ihre Kinder. Letztere haben oft nur Unterhalts- und Fürsorgeanspruch gegen die leibliche Mutter, weil der das zweite Abstammungsverhältnis regelnde Paragraph 1592 BGB allein die Ehe zwischen Mann und Frau erfaßt. So muß die „Ehefrau“ der Mutter zum Knüpfen familienrechtlicher Bande das Kind adoptieren. Darin sieht Chebout einen Widerspruch zur 2017 eingeführten „Ehe für alle“ und Verstöße gegen das Benachteiligungsverbot des Grundgesetzes. Sechs ihrer Fälle liegen mittlerweile dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vor. 

Kritiker fürchten, Chebout fördere die wissenschaftsferne Fehlentwicklung des Rechts durch ideologisierte Richter.

Vom Gesetzgeber fordert die neue Berliner Verfassungsrichterin die Reform des Paragraph 1592, biologische Mutter und lesbische „Mit-Mutter“ sollten künftig Elternpaar im familienrechtlichen Sinne sein. Für ihren woken Aktivismus feiern die Gendermilieus sie als moderne Jeanne d’Arc. Und längst Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, wurde Chebout 2023 vom Spiegel zur „Heldin des Alltags“ gekürt.

Kritik breitet sich derweil in den sozialen Medien aus. Sprachliche Verrenkungen Chebouts wie „gebärender Vater“ irritieren ihre Kritiker. Die fürchten, sie treibe die wissenschaftsferne Fehlentwicklung des Rechts durch ideologielastige Richter weiter voran. 

Tatsächlich tobt längst ein Kampf um die Deutungshoheit in der Justiz und es ist nicht zuletzt ein Kulturkampf um Karlsruhe. Verfassungsrichterinnen wie Susanne Baer und die von Chebout hochgelobte Gabriele Britz prägten zwei fragwürdige Grundsatzentscheidungen: Dem Beschluß zum Personenstandsgesetz (2017) verdanken wir den biologisch absurden Geschlechts­eintrag „divers“ und das „m/w/d“-Kürzel in Stellenanzeigen. Und im auf fatale Weise epochalen Klimaschutzgesetz-Beschluß (2021) mutierten die Grundrechte von individuellen Abwehrrechten des Bürgers gegen den Staat zur staatlichen Verpflichtung,  Klimaschutzpolitik zu betreiben. Es ist also leider nicht zu leugnen, daß die Sorgen der Kritiker Chebouts berechtigt erscheinen.