© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 31-32/24 / 26. Juli 2024

Meldungen

Ampel und Union wollen Grundgesetz ändern  

Berlin. Ampel und Union haben sich auf eine geplante Grundgesetzänderung zum „bessseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts“ verständigt. Am Dienstag stellten in Berlin die Rechtspolitiker von SPD, FDP, Grünen und CDU/CSU gemeinsam mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die wesentlichen Punkte ihres Vorhabens vor. Demnach soll künftig in der Verfassung festgeschrieben werden, was bisher nur einfachgesetzlich geregelt ist. So unter anderem der Status des Gerichts und seine Geschäftsordnungsautonomie, die Anzahl der Senate (zwei) und Richter (16) in Karlsruhe sowie ihre Amtszeit (12 Jahre) und Altersgrenze (68 Jahre). Zudem soll ein sogenannter „Ersatzwahlmechanismus“ eingerichtet werden, um zu verhindern, daß eine Sperrminorität in Bundesrat oder Bundestag die Wahl eines Richters blockiert. Mit dieser Reform sollen nach Meinung der fraktionsübergreifenden Initiatoren „Rechtsstaat und Demokratie resilient gegen Verfassungsfeinde“ werden. Heftige Kritik kam von der AfD. Mit dem Vorhaben werde „nicht die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts, sondern die politische Macht der Altparteien durch die Einflußnahme in der Besetzung des Bundesverfassungsgerichts“ geschützt, monierte der verfassungsrechtliche Sprecher der Bundestagsfraktion, Christian Wirth. Mehr Resilienz sei nur zu erreichen, wenn die Besetzung der höchsten Gerichte entpolitisiert werde. Die AfD fordert, dafür eigens Richterwahlausschüsse zu schaffen. Ampel und Union wollen dagegen möglichst bald einen Gesetzentwurf im Bundestag einbringen und das Verfahren noch in dieser Legislaturperiode abschließen. (vo)




Urteil: „Keine ernsthafte Bedrohung“ in Syrien  

MÜNSTER. Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat entschieden, daß für Syrer in ihrem Heimatland keine ernsthafte Bedrohung mehr besteht. Mit dieser Begründung wies das Gericht die Klage eines syrischen Staatsangehörigen ab, der in Deutschland subsidiären Schutz erhalten wollte. Nach Angaben eines Gerichtssprechers handelt es sich um das erste derartige Urteil eines Oberverwaltungsgerichts. In dem Urteil heißt es, „die ernsthafte, individuelle Bedrohung des Lebens oder der körperlichen Unversehrtheit von Zivilpersonen infolge willkürlicher Gewalt im Rahmen eines innerstaatlichen Konflikts“ sei in Syrien nicht mehr gegeben. Vereinzelt käme es zwar noch zu bewaffneten Auseinandersetzungen oder Anschlägen. Diese „erreichen jedoch kein solches Niveau (mehr), daß Zivilpersonen beachtlich wahrscheinlich damit rechnen müssen“, verletzt oder getötet zu werden. Darüber hinaus könne der Kläger auch nicht als Flüchtling anerkannt werden, da ihm in Syrien keine politische Verfolgung drohe. Zudem habe er sich vor der Einreise nach Deutschland im Jahr 2014 als Schlepper betätigt und wurde in Österreich wegen der Einschleusung von Personen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Daher lehnte auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft und des subsidiären Schutzes für den Mann ab. Ob und wie der Fall die Debatte um Abschiebungen nach Syrien beeinflußt, ist aktuell noch unklar. Die Bundesregierung stuft Syrien bislang als unsicheres Herkunftsland ein und lehnt Abschiebungen dorthin ab. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) meinte mit Blick auf das Urteil, man müsse die Sicherheitslage in Syrien diffenziert betrachten. (dh)

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