Zum Schwerpunktthema: „Aufstand für die Nation“, JF 30/24
Vor Gott und meinem Gewissen geprüft
Stauffenberg ist ein Wegweiser für unsere Zeit. Der Grund, weshalb sich unser Volk schwertut, was den Umgang mit den Männern des 20. Julis betrifft, liegt darin, daß wir deren Grundhaltung nicht verstehen. Von Stauffenberg stammen die Worte: „Ich habe mich vor Gott und meinem Gewissen geprüft. Es muß getan werden, denn dieser Mann ist das personifizierte Böse.“ Das Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott veranlaßte ihn dazu, sich dem Bösen entgegenzustellen.
Heute werden Gott und unsere Verantwortung ihm gegenüber geleugnet. Dadurch wird das Böse als solches nicht mehr erkannt und es kann ungehindert Schaden anrichten. Stauffenberg und seine Mannen waren Nachfolger Jesu Christi. Aus diesem Grund erkannten sie den Führer als Verführer und stellten sich gegen ihn. Auch wenn das Attentat kontrovers unter Christen diskutiert wird, ist Stauffenberg ein Wegweiser für unsere Zeit. Wie er sollen wir nicht blind dem Mainstream oder einer Ideologie folgen, sondern uns stets vor Gott und unserem Gewissen prüfen.
Jan Weremchuk, Frankenthal
Zu: „Ein historischer Knall“ von Fabian Schmidt-Ahmad, JF 30/24
Gott sei Dank gut weggesteckt
Joe Biden oder Donald Trump, wer ist denn nun der bessere Präsident für die USA? Selbst dieses Attentat auf Donald Trump kann diesen Mann nicht stoppen. Gott sei Dank hat er den üblen Anschlag auf ihn einigermaßen gut wegstecken können. Mir wäre in der Tat ein Donald Trump als US-Präsident, der sich für sofortige Friedensverhandlungen zwischen Rußland und der Ukraine einsetzen will, viel lieber als der jetzige Präsident Joe Biden, der ständig weiteres Öl ins russisch-ukrainische Feuer schüttet.
Klaus P. Jaworek, Büchenbach
Zu: „Gesichert undemokratisch“ von Thorsten Hinz, JF 30/24
Kein Verfassungs-, aber Regierungsschutz
Mit dieser Aktion hat sich unser sogenannter Verfassungsschutz einmal wieder als reiner Regierungsschutz demaskiert. Die Meinungsfreiheit ist in unserer Verfassung ein hohes Gut. Das bedeutet, daß Meinungen auch dann zu tolerieren sind, wenn sie der Regierung nicht passen. Eine „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ ist in unserer Verfassung nicht vorgesehen. Diese Erfindung Thomas Haldenwangs bedeutet eine verfassungswidrige Einschränkung der Meinungsfreiheit. Diese Formulierung klingt harmlos, ist in Wirklichkeit aber brandgefährlich, weil sie dem Obrigkeitsstaat Tür und Tor öffnet, indem sie ihm unbegrenztes Ermessen zubilligt. Mit Demokratie hat das nichts mehr zu tun. Beim Verbot eines Presseorgans müssen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß von diesem eine konkrete Gefahr für die verfassungsmäßige Ordnung ausgeht. Nancy Faesers Bedenken allein genügen da nicht. Mir ist aber kein einziger Fall bekannt, der als Beleg dafür herangezogen werden könnte. Ich halte das Verbot daher für rechtswidrig und hoffe, daß es noch objektive Richter gibt, die das genauso sehen.
Manfred Lorenz, Neustadt an der Weinstraße
Aus dem Tollhaus Tocquevilles
Der wohl größte Analytiker der modernen Demokratie, Alexis de Tocqueville, sah die größte Gefahr für die Demokratie in einer Mehrheit, die staatliche Organe zu ihrer Machterhaltung instrumentalisiert: „Erfährt ein Mensch oder eine Partei eine Ungerechtigkeit, an wen sollen sie sich wenden? An die öffentliche Meinung? Gerade die bildet die Mehrheit. An die gesetzgebende Gewalt? Sie repräsentiert die Mehrheit und gehorcht ihr blind. An die ausführende Gewalt? Sie wird von der Mehrheit ernannt und ist deren gehorsames Werkzeug. An die Geschworenen? Das Geschworenenkollektiv ist die Mehrheit mit dem Recht, Urteile zu fällen.“ Exakt das beobachten wir heute in steigendem Maße. Tocqueville sah zwar die Gefahr, daß „die öffentliche Meinung einen geistigen Druck ausübt, dem sich niemand entziehen kann“, aber daß dies sogar eine regierende Minderheit ungehindert tun kann, hätte sich Tocqueville wohl nicht träumen lassen.
Prof. Dr. Wolfgang Leisenberg, Bad Nauheim
Die letzte Maske fallengelassen
Vielen Dank für Ihre Berichte zum Compact-Verbot! Meine spontane Reaktion auf diese „Ungeheuerlichkeit“ (Thorsten Hinz) war: Jetzt wurde auch die letzte Maske fallengelassen! Man feiert das Grundgesetz und tritt es gleichzeitig mit den Füßen (Art. 5 und insbesondere Art. 16a).
Peter Kaliner, Berlin
Es wird zu Recht gewarnt: 1933 ist jetzt
Beim Verbot von Jürgen Elsässers Compact-Magazin kommt mir sofort die schwarze Zeit von 1933 bis 1945 im Sinn. Wie hat es 1933 angefangen? Es wurden die Opposition unterdrückt, Medien kontrolliert, Parteien verboten, Kinder indoktriniert, Meinungen unterdrückt, das Volk gespalten, Meldestellen eingerichtet, Andersdenkende verraten und Bürger diffamiert – nicht durch eine neue Partei, sondern durch die Altparteien. Heinrich Heines Zeilen „Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht“ dürften schon lange nicht mehr so aktuell gewesen sein wie heute.
Rolf Klüsener, Oberhausen
Zu: „Erinnerungen an den Mann als Held“ von Matthias Matussek, 30/24
Wunderbar geschrieben
Der Beitrag von Herrn Matussek über den Schriftsteller Ernest Hemingway ist wunderbar geschrieben. Ich habe als junger Mann alle seine Werke gelesen und war fasziniert von seiner Männlichkeit, bis ich viel später erfahren habe, daß er im Zweiten Weltkrieg an der Italienfront einfach aus purer Lust zwölf deutsche Kriegsgefangene im Lager erschossen hat. Mit Männlichkeit, Ehre und Stolz hat das nichts mehr zu tun!
Erwin Reus, Oberst d. R., Coburg
Hemingways Weltkriegsbriefe
Diese unkritische Eloge von Matthias Matussek auf Ernest Hemingway weckt Widerspruch. Es werden zwar die „vielen Briefe“ erwähnt, die „nur in Auszügen bekannt“ seien. Vergessen scheinen dagegen Hemingways Briefe, in denen er sich mit der Ermordung deutscher Soldaten brüstet und genüßlich die Erschießung eines 17jährigen schildert, der um sein Leben bettelnd vor ihm gekniet habe. Zur Kenntnis zu nehmen ist auch, daß Hemingway als Kriegsberichterstatter im Zweiten Weltkrieg nicht einmal einen rechtmäßigen Kombattanten-Status hatte und damit ein Gewehr zum Töten – bei ihm war es Morden – gar nicht in die Hand hätte nehmen dürfen. Entsprechend kann er in Deutschland gemäß Rechtsprechung als Mörder und Kriegsverbrecher bezeichnet werden.
Peter Götz, Stuttgart
Zu: „Kabinenklatsch / Folgt auf Quantität Qualität?“ von Ronald Berthold, JF 30/24
Fußballreporter reißt Höcke vom Hocker
Ein Kommentator der Fußball-EM hat doch tatsächlich gesagt: „Dieser Spieler gibt ALLES FÜR DEUTSCHLAND“. Muß er jetzt vor Gericht?
Klaus Holz, Straubenhardt
Zu: „Lebensschutz und Sprachverhunzung“ von Werner Olles, JF 29/24
Gesetzestexte und Behördenbriefe
In dieser Zeitschriftenkritik wird auf das Genderverbot in Sachsen hingewiesen, als beträfe es nur den Schulbereich. In der Gesetzgebung wird jedoch weiterhin gegendert, so daß durch das Änderungsgesetz vom 12. April 2024 (SächsGVBl. S. 405) im Sächsischen Beamtengesetz jetzt folgende Formulierung zu finden ist: „Mit Ablauf einer Gesamtdienstzeit als kommunale Wahlbeamtin oder kommunaler Wahlbeamter von bis zu 14 Jahren oder in den Fällen des Paragraph 147 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 ist der Staatsbeamtin oder dem Staatsbeamten auf ihren oder seinen Antrag dasselbe Amt zu übertragen, das sie oder er bis zum Amtsantritt als kommunale Wahlbeamtin oder kommunaler Wahlbeamter innehatte.“ (Paragraph 40 Absatz 4 Satz 3). Solche Formulierungen finden sich zuhauf in verschiedenen Bundesländern und werden immer mehr. Meine Auszubildende sagte dazu nur: „Das ist doch überflüssig – es ist ja klar, daß es Männer und Frauen gibt.“ Überflüssig und ärgerlich für den Rechtsanwender, denn wer Gesetzestexte oder Behördenbriefe liest, tut dies nicht aus Vergnügen, sondern um oft unter Zeitdruck rechtssichere Entscheidungen zu treffen. Angesichts komplexer und komplizierter Sachlagen ist eine verständliche Sprache nötig. Es ist deshalb wichtig, Genderverbote auf alle Ministerien und Behörden auszuweiten.
Martina Kuhne, Regenstauf
Zu: „Stigmatisiert und kriminialisiert“, JF 29/24
Grüne Lobby für Wölfe und Krötentunnel
Daß sich in einem Umfeld von rund 100.000 vorgeburtlichen Tötungen im Jahr immer wieder Widerstände aus der Bevölkerung kundtun, ist nachvollziehbar und eigentlich begrüßenswert, wenn man bedenkt, wofür derzeit sonst auf die Straßen gegangen wird. Warum schafft es die tonangebende Politik immer noch nicht, ein kinderfreundliches Klima zu schaffen, damit Frauen mit guter Hoffnung ein Kind erwarten können? Was ist da noch grün und lebensfördernd, wenn die grüne Familienministerin mit der Ampelregierung ungeborenes Leben noch weniger schützen und Demonstranten vor Beratungsstellen wie vor Abtreibungspraxen mit 5.000 Euro bestrafen will. Was wird dagegen alles unternommen, um Leben zerstörende Wölfe zu schützen? Wie viele Millionen werden immer wieder für Krötentunnel ausgegeben, um vielleicht auch so ein schlechtes Gewissen zu beruhigen? Warum gibt es keine „Willkommenskultur“ für Kinder, die doch Stabilitätsfaktoren für unsere Sozialsysteme sind? So manches vorgeburtliche Leben könnte erhalten bleiben, wenn es eine staatliche Prämie – anstelle des Bußgeldes von 5.000 Euro – für eine Leben schaffende Frau geben würde. Warum werden nicht solch familienfreundliche Signale ausgesandt? Ist das nicht skandalös, wenn gerade auch noch unser festgefahrenes Pensions- und Rentensystem wie ein Kindervermeidungsprogramm wirkt, weil häusliche Erziehungsleistungen kaum honoriert und im Rentensystem weitgehend als Nichtarbeit berechnet werden?
Da Kinder mit erheblichen Kosten und Mehrfachbelastungen verbunden sind, verhindern sie nicht selten schnelle Karrieren, so daß in der Politik Kinder wie Mütter- und Familieninteressen zu kurz kommen. Das führt zu einem kinderarmen Land. Sind nicht wenige Mütter und Väter wie Alleinerziehende in unserem Staat die Verlierer, obwohl sie mit ihren Kindern unser zunehmend vergreisendes wie pflegebedürftiges Volk am Leben erhalten? Auch wenn es hier um echtes Wachstum geht, zählen häusliche Erziehungsleistungen noch immer nicht zum Wirtschaftswachstum. Wer solche Defizite lieber mit einer Willkommenskultur für Asylanten und Migranten lösen will, mißachtet sein eigenes Land.
Simon Kirschner, Gaimersheim
Zu: „Im Osten was Neues“ von Falk Degner, JF 27/24
Alles andere als „kampfbereit“
Lieb Vaterland, magst ruhig sein! Denn die 5.000 Bundeswehr-Soldaten in Litauen sind eine bloße Planungsgröße für 2027, also wird noch viel Wasser die Spree hinunterfließen. Derzeit steht dort ein verstärktes PzGren-Bataillon, also etwa 800 Köpfe. Aber „kampfbereit“? Da sind Zweifel angebracht. Salopp ausgedrückt, hieße „kampfbereit“ Gesicht geschwärzt und das Messer zwischen den Zähnen. Selbstverständlich tun die Bundeswehrsoldaten dort Dienst, wie in der Heimat auch: stete Ausbildung, Soldatensportwettkampf und penible Mülltrennung. Und beim amtierenden Bundeskanzler läßt sich ein deutsches „Vordrängeln“ schon jetzt ausschließen.
Das Bundeswehr-Bataillon in Litauen ist auch nicht Ausdruck Baerbockscher Blut-und-Eisen-Politik, sondern eine Reaktion der Nato auf Putins fortgesetzte Zwangsbeglückungsmaßnahmen gegenüber seinen Nachbarn: die meisten Nato-Mitglieder stellen Kontingente, die als „Stolpersteine“ zusammengefaßt die eher kleinen (bedrohten) Staaten an der Nato-Ostgrenze schützen sollen. Von einigen Zeitgenossen ausgeblendet, gibt es eben den erklärten Wunsch im Kreml nach Wiederherstellung des russischen respektive sowjetischen Reiches in den Grenzen von 1940–1991. Entsprechend groß ist die Angst in den baltischen Staaten. Übrigens – im Widerspruch zu diesbezüglichen Leserbriefen (JF 29/24) – griff Deutschland nur einmal Rußland an, 1941. Im Sommer 1940, nach Stalins Angriffskrieg gegen Finnland, war es die Rote Armee, die unter Bruch bestehender Nichtangriffspakte, die drei souveränen baltischen Republiken gewaltsam besetzte. Schuldkultgebeutelt wird vom „Wüten“ der Wehrmacht im Baltikum phantasiert. Die Bewertung des Verhaltens der deutschen beziehungsweise russischen Soldaten dürfen wir getrost den Balten selbst überlassen.
Von Peter dem Großen (um 1700) bis Stalin expandierte Rußland mit militärischer Gewalt, und ohne den Charme zivilisatorischer Überlegenheit wie etwa des „American Way of Life“. Man blicke auf die Einwandererströme und die Zielländer: Wird in Rußland der Bau eines Grenzzauns gegen illegale Einwanderermassen erwogen?
Herwig Duderstadt, Eisenbach