Niedersachsen: Herkunft Verdächtiger bleibt Tabu
HANNOVER. Das niedersächsische Innenministerium hat bekanntgegeben, die Nationalität von Tatverdächtigen auch weiterhin nur im Ausnahmefall zu nennen. Als Grund nannte ein Sprecher des von Daniela Behrens (SPD) geführten Ressorts laut dem NDR „Persönlichkeitsrechte“. Die Nationalität „könnte mißbraucht werden, um Menschen zu diskriminieren“. Hintergrund ist ein Vorstoß des Innenministers von Nord-rhein-Westfalen, Herbert Reul (CDU). Vergangene Woche hatte der Politiker angekündigt, die Nennung der Nationalitäten in fast allen Fällen per Erlaß durchzusetzen. „Die Polizei NRW will Spekulationen vorgreifen sowie dem Vorwurf, etwas verschweigen zu wollen, entgegentreten“, teilte ein Sprecher der Bild-Zeitung mit. FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai pflichtete Reul bei und forderte, die Regelung bundesweit umzusetzen. Kritik daran kam unter anderem von der Gewerkschaft der Polizei. „Wir sehen es gerade in Großbritannien, wenn eine Tat mit einem bestimmten Stigma in Zusammenhang gebracht wird“, beklagte deren Bundesvorsitzender, Jochen Kopelke (SPD), dem NDR gegenüber. Die Nennung der Nationalität habe keinen Sinn, da die Herkunft der Beschuldigten nur für das strafprozeßrechtliche Verfahren wichtig sei. Dagegen unterstützte der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Rainer Wendt (CDU), die Idee. „Aufgabe der Polizei ist es, für Transparenz zu sorgen, nicht für politische Korrektheit“, betonte er der Welt zufolge. (kuk)
Verfassungsschutz plant Informationssperre für AfD
berlin. Die Verfassungsschutzämter von Bund und Ländern haben offenbar Maßnahmen für den Fall einer Regierungsbeteiligung der AfD in einem Bundesland vereinbart. Konkret soll dann das jeweilige Landesamt für Verfassungsschutz in dem Bundesland, in dem die AfD mitregiert, von allen Informationen der anderen Verfassungsschutzämter abgeschnitten werden, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) unter Berufung auf Sicherheitskreise. Hintergrund sind die anstehenden Landtagswahlen in Thüringen, Sachsen und Brandenburg, bei denen die AfD laut aktuellen Umfragen in Führung liegt. Die anderen Landesregierungen und Verfassungsschutzämter seien besorgt, daß die AfD im Falle einer Regierungsbeteiligung geheime Informationen weitergeben könne, berichtet das RND weiter. In einem solchen Fall sollen Informationen über Gewalttäter und Extremisten nicht mehr an den betroffenen Landesverfassungsschutz weitergeleitet werden, auch wenn dies die Arbeit der Behörde beeinträchtigt. Scharfe Kritik an solchen Überlegungen äußerte der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler. „Das wäre natürlich rechtswidrig und verfassungswidrig“, schrieb der Professor für Öffentliches Recht an der Universität Oldenburg. Denn sowohl das Bundesverfassungsschutzgesetz als auch das Grundgesetz verpflichteten die Behörden zur Zusammenarbeit. Zudem offenbare dies ein „antidemokratisches und autoritäres Staatsverständnis“, so der Jurist. Auch die AfD selbst äußerte Kritik. „Die Pflicht zur Zusammenarbeit des Bundesamtes mit den Landesämtern und umgekehrt ist in den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder verankert. Als staatliche Behörden sind die Ämter an Recht und Gesetz gebunden. Wenn sie also entgegen dieser Rechtslage handeln wollten, dann wäre das rechtswidrig“, sagte Bundesvorstandsmitglied Roman Reusch. (ho)