Der Zeitenwende zum Trotz bleibt die Bundeswehr an Schulen und Universitäten immer noch außen vor. Uniformträger werden oft als Verkörperung des Militarismus aufgefaßt und Lehrer, die Jugendoffiziere zur Diskussion einladen, schief angesehen. In einigen Bundesländern gibt es zwar Kooperationsvereinbarungen mit der Truppe, doch diese schließen Werbeversuche im Klassenzimmer ausdrücklich aus.
Bayern geht jetzt neue Wege. Das „Gesetz zur Förderung der Bundeswehr“ empfiehlt Schulen und Hochschulen, mit der Armee zusammenzuarbeiten. Wenn es um die „nationale Sicherheit“ geht, gibt es sogar eine Kooperationspflicht. Auch sollen die Zivilklauseln verboten werden, die einigen deutschen Hochschulen jede militärische Forschung verbieten.
Das Ziel dieses in Deutschland einmaligen Gesetzes hat Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) bereits im April klar umrissen: Sicherheitspolitische Forschung soll erleichtert, die Verankerung der Bundeswehr in der Mitte der Gesellschaft gestärkt und bürokratische Hürden reduziert werden. Durch Vereinfachungen im Baurecht soll „den Erfordernissen der Verteidigung und des Zivilschutzes in der Raumordnung“ zudem besser Rechnung getragen werden. Es gehe um die „Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit des Landes“.
Aber natürlich geht es der CSU auch um ein klares Signal an die europäische Rüstungsindustrie. Man wolle Bayern als Standort „grundsätzlich attraktiver machen“, räumt Herrmann ein. Wenn die Bundesregierung nicht in der Lage sei, dieses Signal zu senden – Bayern könne es.
Die Wissenschaftsfreiheit bleibe dabei gewährleistet, so der Christsoziale. Das sieht auch der Deutsche Hochschulverband so. Ebenso ist die Bayerische Universitätskonferenz im Grundsatz mit dem Gesetz einverstanden. Ganz anders die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Begriffe wie „Kooperationsgebot“ und „Kooperationspflicht“ lösen dort Urängste aus. Die Gewerkschafter sehen darin einen Angriff auf das Friedensgebot im Grundgesetz. GEW-Landeschefin Martina Borgendale fordert eine Anhebung des Rekrutierungsalters auf 18 Jahre sowie ein Verbot der Anwerbung von Minderjährigen.
Vergeblich hatten die Gegner – darunter der Liedermacher Konstantin Wecker, die Theologin Margot Käßmann oder der ehemalige IG-Metall-Chef Jürgen Peters – eine Petition gegen eine „Militarisierung des Bildungsbereichs“ gestartet. Sie argumentierten, das Gesetz greife „unverhältnismäßig in die Autonomie der Hochschulen und damit in die Forschungs- und Wissenschaftsfreiheit“ ein. Auch die Gewissensfreiheit an Schulen sei in Gefahr.
Trotz dieser Proteste hatte der Bayerische Landtag das Gesetz am Ende mit den Stimmen von CSU, Freien Wählern und SPD beschlossen. Während die Grünen auf verfassungsrechtliche Bedenken verwiesen und gegen das Gesetz stimmten, enthielt sich die AfD – obwohl sie der Staatsregierung regelmäßig „Kriegstreiberei“ vorwirft. Die Freien Wähler betonten indes, daß das neue Gesetz auch eine „Blaupause“ für die Bundesebene sei.