Studie empfiehlt deutliche ÖRR-Reformen
BERLIN. Der Medienrechtler Jan Christopher Kalbhenn hat in einer neuen Studie der Otto-Brenner-Stiftung aktuelle Reformvorschläge für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk untersucht. Er verwies dabei auf „Leerstellen“ und sprach eigene Empfehlungen aus. Unter anderem plädiert Kalbhenn für verpflichtende „gemeinsame überprüfbare Qualitätsstandards“ und kritisiert mangelnde Transparenz bei der Verwendung der finanziellen Mittel sowie „Doppel- und Mehrfachstrukturen“. Insbesondere im Bereich der technischen Infrastruktur seien diesbezüglich Vereinheitlichung oder Zusammenlegung sinnvoll. „Gemeinsame vereinheitlichte Datenbanken und Content-Pools sollten es anstaltsübergreifend ermöglichen, Videomaterial und andere Inhalte schneller und effektiver auszutauschen“, heißt es in dem 69seitigen Papier. Zudem solle „eine gemeinsame technische Plattform im Medienstaatsvertrag beauftragt werden“. Im Online-Bereich empfiehlt Kalbhenn die Abschaffung sämtlicher Restriktionen, beispielsweise die Entfernung einiger Inhalte aus den Mediatheken nach einem gewissen Zeitraum. Darüber hinaus fordert er das Verbot der Presseähnlichkeit zu streichen – ein direkter Angriff auf private Zeitungverlage, die sich seit Jahren bei dem Thema mit ARD und ZDF juristisch streiten. Statt dessen solle laut Studie der Fokus „gesetzgeberisch auf Kooperationen zwischen Presse und Rundfunk“ liegen. Anstatt sich im Streit über das „Presseähnlichkeitsverbot“ zu verzetteln, müsse es um Ideen gehen, wie die bedrohte Demokratie auch dort gestärkt werden kann, wo die „vierte Säule“ medial auszutrocknen droht. Daher müsse der Gesetzgeber besonders darauf achten, „daß die ohnehin ausgedünnte lokale und regionale Berichterstattung wieder gestärkt wird“. Erwartungsgemäß stießen die Forderungen auf scharfe Kritik bei Medienhäusern. Die Analyse argumentiere „für einen in sich geschlossenen öffentlich-rechtlichen Raum, der einem unbedacht möblierten Spielzimmer gleicht“, schrieb die Süddeutsche Zeitung. Die Studie vernachlässige die Erlösmodelle von Produzenten und private Medienunternehmen. Letztere seien „genauso demokratierelevant“, müßten sich aber „auf dem freien Markt finanzieren“. (gb)
Verfassungsschutz verfolgt „Näncy“-Aktivitäten
BERLIN. Die Behörden verfolgen auch das vermeintliche Compact-Nachfolgemagazin Näncy. Der Verfassungsschutz beobachte mögliche Folgeaktivitäten, so ein Sprecher des Innenministeriums gegenüber der „Tagesschau“. Ob ein Verbot des Herausgeber-Verlages von Näncy geprüft wird, ließ das Ministerium offen. Dazu äußere man sich „grundsätzlich nicht, um etwaige Maßnahmen nicht zu gefährden“. Compact war Mitte Juli von Innenministerin Nancy Faeser verboten worden. Das Magazin von Verleger Jürgen Elsässer wehrt sich juristisch gegen den Eingriff. (gb)
Aufgelesen
„Die Wirkung einer Pressemitteilung über einen zu Unrecht Beschuldigten, die kann niemand zurückholen.“
Journalismus-Professor Thomas Hestermann im „Spiegel“-Interview am 8. August