© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 35/24 / 23. August 2024

Urlaubsreisen von Asylbewerbern
Heimatbesuche am Hindukusch
Hannes Beifang

Asylbewerber machen Urlaub in ihren Heimatländern, aus denen sie wegen vermeintlicher Verfolgung nach Deutschland geflohen sind. Was absurd klingt, ist seit Jahren Realität. Nur daß diese bislang als rechte Verschwörungstheorie abgetan wurde. Doch seit das RTL-Magazin „Extra“ aufgedeckt hat, daß Afghanen offenbar nicht nur in Einzelfällen für einen Besuch in der Heimat an den Hindukusch reisen und es in Deutschland sogar darauf spezialisierte Reisebüros gibt, ist die Aufregung groß. Denn prinzipiell ist der Schutzstatus eines Asylbewerbers laut Asylgesetz zu widerrufen, wenn er „freiwillig in das Land, das er aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat oder außerhalb dessen er sich aus Furcht vor Verfolgung befindet, zurückgekehrt ist“. 

Doch wie so oft werden bestehende Gesetze eben nicht angewandt oder der rechtliche Handlungsspielraum nicht ausgeschöpft. Statt dessen wird weggeschaut, relativiert und heruntergespielt. Das führt dann zu dem unhaltbaren Zustand, daß verurteilte Mörder und Vergewaltiger nicht nach Afghanistan oder Syrien abgeschoben werden können – wegen dort angeblich unhaltbarer Zustände –, während andere am gleichen Ort ihren Urlaub verbringen. Damit muß endlich Schluß sein. Wem in seiner Heimat ganz offensichtlich keine Verfolgung droht, dem steht auch kein Schutz samt Vollversorgung in Deutschland zu. Das gilt für alle Asylbewerber und Flüchtlinge. Für Afghanen, Syrer – und für Ukrainer. Auch deren Reiseverhalten wäre einmal eine genauere Untersuchung wert.