© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 35/24 / 23. August 2024

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Verfassungsschutz: AfD klagt gegen Regelabfrage 

POTSDAM. Die AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg hat vor dem Landesverfassungsgericht eine Beschwerde gegen die Pläne der Landesregierung eingelegt, Beamte künftig vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Ein entsprechendes 140seitiges Schriftstück wurde vergangene Woche eingereicht. Ab dem 1. September sollen in Brandenburg künftige Staatsbedienstete mit einer Regelabfrage beim Inlandsgeheimdienst des Landes überprüft werden. Bei hinreichendem Verdacht auf eine verletzte Verfassungstreuepflicht könnte dies allerdings auch für bereits im Dienst befindliche Beamte gelten. Der Landtag hatte das Gesetz im April mit Stimmen der Regierungsparteien SPD, CDU, Grüne sowie der oppositionellen BVB/Freien Wähler beschlossen. „Es ist eine Rückkehr zur DDR 2.0“, beklagte damals die AfD-Abgeordnete Marianne Spring-Räumschüssel. Ihre Fraktion sowie die Linkspartei stimmten gegen das Gesetz. Innenminister Michael Stübgen (CDU) verteidigte das Gesetz. „In Zukunft wird es Verfassungsfeinden wesentlich schwerer fallen, unsere Kinder als Lehrerin oder Lehrer zu unterrichten, als Polizist zu arbeiten oder als Richterin oder Staatsanwalt über Schuld und Unschuld zu entscheiden.“ Er betonte, daß Brandenburg damit als erstes Bundesland diesen Weg gehe, „ohne Orientierung auf bestimmte Funktionen“. Dabei nannte er auch den Fall der Berliner Ex-AfD-Bundestagsabgeordneten Birgit Malsack-Winkemann. Die ehemalige Richterin steht wegen des Vorwurfs der Beteiligung an mutmaßlichen Putschplänen einer Gruppierung sogenannter „Reichsbürger“ vor Gericht. (kuk)




Berlin räumt gestiegene Bürokratiekosten ein 

BERLIN. Die Bürokratiekosten für Unternehmen in Deutschland sind im laufenden Jahr auf 67 Milliarden Euro gestiegen, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion hervorgeht. 2023 betrugen die Kosten für bürokratische Vorgänge noch 66 Milliarden Euro, 2022 waren es 65 Milliarden. Dabei sind in der aktuellen Berechnung bereits beschlossene, jedoch noch nicht in Kraft getretene Maßnahmen nicht enthalten, wie die Ampel in ihrer Antwort einräumt. Dennoch gab sich die Regierung zufrieden. Seit der aktuellen Amtszeit seien – „betrachtet man ausschließlich die durch bundesrechtliche Änderungen verursachte Entwicklung der Bürokratiekosten“ – die Ausgaben unterm Strich um etwa 2,4 Milliarden Euro gesunken. Zudem fragte die AfD die Ampel nach der Wahrung der 2015 – damals noch von der Großen Koalition eingeführten – „One in, one out“-Regel. Diese besagt, daß jedes Mal, wenn einem Unternehmen durch ein neues Gesetz Mehrkosten entstehen, an anderer Stelle eine Vorgabe mit demselben finanziellen Aufwand verschwinden muß. Die Bundesregierung räumte ein, daß diese Regel bei einigen Vorhaben wie etwa der Digitalisierung der Verwaltung nicht zur Anwendung komme. Sie begründete das mit der Wichtigkeit des Projekts; es handele sich dabei um „eine Daueraufgabe“. Der wirtschaftspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Leif-Erik Holm, sagte dazu, die Bürokratiekosten seien „neben der Steuerbelastung und hohen Energiekosten eines der Hauptprobleme von Unternehmen“. Statt, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, die Wirtschaft zu entlasten, vergrößere die Ampel „den bürokratischen Wust“. Das sei „Etikettenschwindel“. (st)