© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. KG www.jungefreiheit.de 35/24 / 23. August 2024

Leserbriefe

Zu: „Olympia / Kein Wille zur Leidensfähigkeit“ von Lukas Steinwandter, JF 34/24

Erlösung durch Nächstenliebe

Die Eröffnungsfeier der Olympischen Spiele in Paris war ein Spektakel, das vielen Zuschauern gefallen hat. Es schien so, als wäre die Choreographie von einer „woken, queeren Community“ erdacht worden. Damit wurde einer gesellschaftlichen Minderheit der Vorzug einer Selbstdarstellung gegeben. Die egomanischen Charakteristika dieser Gesellschaftsgruppe waren es nicht, die mich irritierten. Was mich verärgerte, war die Beleidigung von Christen. In Frankreich gibt es oft Gewalt gegen Christen, der nicht entgegengetreten wird. Anders ist es nicht zu deuten, daß 2016 IS-Mörder einen Priester in Saint-Étienne-du-Rouvray töteten, ein Priester der Region Oise (2019) erstickt wurde, Gläubige in der Basilika Notre Dame von Nizza erstochen (2020), die Kathedrale von Nantes einem Brandanschlag zum Opfer fiel (2020), ein Priester 2021 in Saint-Laurent-sur-Sèvre getötet wurde. Die Liste dürfte noch länger sein. Die Olympiashow richtete sich gegen Christen durch eine geschmacklose Abendmahlsdarstellung. Man scheint zu feige, Muslime, Hindus, Juden oder andere Religionen zu beleidigen, denn solche Verhöhnungen könnten in Frankreich zu Aktionen wie 2015 (Ermordung von Redakteuren der Satirezeitung Charlie Hebdo, Terrorakt im Bataclan mit mehr als 130 Toten) führen. Bei den Christen ist man sich sicher: die werden nichts dergleichen tun. Die Verärgerung wich schnell, weil ich mich auf die Grundlage des Christentums besann: die Nächstenliebe. Und die Gewißheit, daß man mir meinen Gott und Erlöser durch armselige Projekte nicht nehmen kann.

Dr. Eibe Hinrichs, Knüllwald






Zur Meldung: „Caritas-Chefin für Kostenübernahme bei Abtreibung“, JF 34/24

Quo vadis, Ecclesia?

Mittlerweile ist in Deutschland eine Aufweichung einer einstmals eindeutigen kirchlichen Position zu beobachten: des Schutzes menschlichen Lebens. Führende katholische Kirchenfunktionäre sowie Verbände relativieren die bisher klare Haltung zur Abtreibung mit dem Ziel, dem Zeitgeist hinterherzujagen. Wie die JUNGE FREIHEIT zuletzt berichtete, forderte die Präsidentin der katholischen Caritas, Frau Welskop-Deffaa, gar eine Kostenübernahme für Abtreibungen. Wohin steuert die katholische Kirche, wenn sogar führende katholische Funktionäre das Leben im Mutterleib auf Staatskosten töten wollen? 

Ein weiterer bedenklicher Aspekt ist die Haltung der katholischen Kirche zum jährlichen „Marsch für das Leben“, der den Lebensschutz zum Ziel hat. Der Trierer Bischof Stephan Ackermann etwa findet diese Protestform nicht zielführend, er lehnt sie ab und verweigert seine Teilnahme. Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend im Erzbistum Köln rief 2023 sogar zu einem Boykott des Marsches auf, da es nicht hinnehmbar sei, „daß Christen Seite an Seite mit Rechtsextremisten auf die Straße gehen“. Das oberste Laiengremium im Bistum Münster forderte im März 2024, daß kein Bischof sich am Marsch für das Leben beteilige, solange man sich nicht von der AfD distanziere. 

Wohin geht die katholische Kirche, wenn derartige Forderungen von Kirchenoberen und Gläubigen unkommentiert verbreitet werden? Welches Alleinstellungsmerkmal besitzt eine derartige Kirche in Zeiten der Orientierungslosigkeit und der Umdeutung gottgegebener Werte?

Sylvia & Alfred Sobel, Berlin






Zu: „Weiter voran auf Ursulas Holzweg“ von Albrecht Rothacher, JF 34/24

Verhängnisvolle KBW-Denktradition

Dieser Holzweg ist um so verhängnisvoller angesichts der Ampel-Regierung mit dem selbsternannten Minister für „Klimaschutz“ Robert Habeck, der die Deindustrialisierung immer weiter vorantreibt. Bezeichnend ist eine Äußerung, die schon einige Jahre zurückliegt. Als unumstrittener Chefideologe der Grünen verkündete er im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verbot des Verbrennungsmotors am 18. November 2019 im Deutschlandfunk unter anderem: „Man sollte aufhören, Angst vor dem Wort ʻVerbotʼ zu haben. Wir haben überall Verbote. Das ist die Bedingung für Freiheit.“ Zynisch formuliert: Laut Habeck müssen die Uiguren in China lediglich die ihnen geltenden Verbote beachten, um die Bedingung für ihre Freiheit zu genießen. Seine Formulierung zur „Bedingung für Freiheit“ setzt die totalitäre und elitäre KBW-Denktradition der Grünen um Trittin, Kretschmann und Genossen fort. Bemerkenswert ist bei Trittin und Habeck, also den beiden maßgeblichen Chefideologen der Grünen, deren familiäre Tradition der Anhänglichkeit an totalitäres Denken und Handeln während der zwölf Jahre des Dritten Reiches. Zu erinnern ist hier auch an Hans-Gerhart „Joscha“ Schmierer, einen Verehrer des kommunistischen Diktators und Chefs der mörderischen Roten Khmer in Kambodscha. Er wurde 1999 vom Grünen Joschka Fischer in die Grundsatzabteilung für Europapolitik des AA geholt und arbeitete dort bis 2007 auch unter dem heutigen Bundespräsidenten Steinmeier. 

Weil sich abzeichnet, daß diese Regierung mit der Fortsetzung der Umsetzung grüner Ideologie 2025 keine Bestätigung erhalten wird, tut sie mit ihren parlamentarischen Helfershelfern und wahrscheinlich zukünftigen Meinungsführern in Bestdeutschland alles für die Verschleierung der formalen Gestaltung einer Demokratie ohne Demokraten, indem sie im Habeckschen Sinne von „Freiheit“ spricht und mögliche Abweichungen von ihren totalitären Bestrebungen verhindert. Wichtige Positionen werden im Sinne ihrer Interpretation der Menschenwürde als global geltendes Förderproramm mit Personen besetzt, deren Eignung und Qualifikation nachrangig ist gegenüber der Erfüllung von Quoten und positiver Diskriminierung jeglicher Minderheiten. Habecks Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Franziska Brantner will zum Beispiel auch Platz schaffen für Analphabeten im Bundestag.

Dipl.-Psych. Gustav J. Brudy, 

Stockstadt am Rhein






Zum Schwerpunktthema: „Fake News! / Die Affäre Correctiv“, JF 33/24

Eine äußerst erfolgreiche Show

Bei aller Falschberichterstattung und den abenteuerlichen Interpretationen des Correctiv-Märchen-Clubs, wonach das sogenannte „Geheimtreffen von Potsdam“ eine „Wannseekonferenz 2.0“ abgehalten hätte, ist Correctiv zuzugestehen, eine größere Show abgeliefert zu haben, als es sich Relotius je erträumt hätte. Denn was zählen schon journalistische Standards gegen „Haltung zeigen“? Dennoch wird der wirkliche Skandal an dieser Geschichte immer offensichtlicher: Wie konnten öffentliche Institution und „Qualitätsmedien“ eine Unwahrheit zur Maxime der Politik machen? Es zeigt aber auch auf, wie einfach es heute ist, „Haltung zu zeigen“. Mutlos und von sich selbst aufgrund einer Lüge überzeugt ereiferte sich die „Zivilgesellschaft“ im heiligen „Kampf gegen Rechts“, aus welchem ein Kreuzzug wurde, der sich gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung richtet. 

Correctiv hatte alles so inszeniert, wie es ein Geheimdienst nicht besser hätte tun können. Verwanzte Privaträume, tendenziöse Anschuldigungen und eine politische Kampagne sind nicht die Methoden gewissenhafter Journalisten, sondern gleichen eher denen von Agenten oder schlechten Showmastern. Denn eine Show war es allemal, wenn man bedenkt, welche Aufmerksamkeit Correctiv mit dieser Geschichte generierte. Mehr als eine schlechte Geschichte in einer gut zelebrierten Show ist es allerdings auch nicht. Die juristischen Niederlagen von Correctiv bestätigen dies.

Marcel Jacobs, Hamburg




Eklatantes politisches Totalversagen

Hier frage ich mich: Mit welcher Berechtigung kam Innenministerin Nancy Faeser in ihr Amt? Art. 33 Abs. 2 GG bestimmt: „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Faeser, die mit der gewaltbereiten, deutschfeindlichen und Haßparolen verbreitenden „Antifa“ sympathisiert, fehlt schon deswegen die Eignung für ihr Amt. Und mit welcher Berechtigung verbleibt Faeser trotz ihres eklatanten politischen Totalversagens auf allen Ebenen noch immer in ihrem Amt?

Ihre verheerende „Leistungsbilanz“: Erstens eine völlig außer Kontrolle geratene, unbezahlbare Migrationspolitik. Zweitens wiederholte Drohungen, die AfD als einzige starke Oppositionspartei zu verbieten – gestützt auf von ihr und ihrem devoten Adlatus Haldenwang kreierte, sachlich unpassende und nebulöse Begriffe wie „Delegitimierung des Staates“, Meinungsäußerungen „unterhalb der Strafbarkeitsgrenze“, „gesichert rechtsextrem“ etc.,  die unser Grundgesetz nicht kennt und die daher verfassungswidrig sind. Faeser möchte offenbar alles verbieten, was nicht in ihr antifaschistisch verengtes, eindimensionales Weltbild paßt. Drittens ist ist hier zu nennen das – nach den gezielten Falschmeldungen des dubiosen Portals Correctiv – sogenannte „Geheimtreffen in Potsdam“, bei dem von AfD-Politikern „millionenfache Deportationen“ beschlossen worden seien. Dieses Propaganda-Märchen wurde ungeprüft nachgeplappert vom öffentlich-rechtlichen Regierungsfunk, den „Qualitätsmedien“, der Bundesregierung, dem Bundespräsidenten, NGOs, den Kirchen, und Faeser faselte sogar, sie fühle sich an die „furchtbare Wannseekonferenz“ erinnert! Die Folge waren Demos, auf denen Haßplakate wie „AfDler töten“ gezeigt wurden. Gegen solchen Haß, gegen solche Hetze von Links unternehmen Faeser und Haldenwang nichts! 

Diese Untätigkeit macht sie zu Mittätern, da aufgrund ihrer vorangegangenen Stimmungsmache eine Rechtspflicht zum Handeln besteht. Viertens: Die Krone von Faesers undemokratischem und grundgesetzwidrigem Handeln war ihr als Vereinsverbot getarntes Verbot des Compact-Magazins, mit haltlosen Begründungen und ohne den betroffenen Herausgeber vorher anzuhören, obwohl entgegen Faesers Schutzbehauptung keine Gefahr im Verzug vorlag! Spätestens nach diesem verfassungswidrigen Eingriff in das unantastbare Grundrecht der Pressefreiheit wäre Innenministerin Nancy Faeser von Rechts wegen sofort zu entlassen!

Heiko Spruth, Apen






Zu: „Aufs Verhältnis kommt es an“ von Jörg Kürschner, JF 33/24

Für Fraktion mindestens 5 Direktmandate

Die Grundmandatsklausel steht unverändert als Teil des Wahlgesetzes seit 1956 in der alten Bundesrepublik. Mit drei Direktmandaten konnte eine Partei an der Fünfprozenthürde vorbeimarschieren und mit ihrem prozentuellen Anteil durch Abgeordnete im Bundestag vertreten werden. Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben nun die Abschaffung der Grundmandatsklausel durch die Wahlrechtsreform von 2023 für nicht verfassungskonform befunden. Also steht sie auch für die nächste Bundestagswahl. 

Seit der Wiedervereinigung, also seit einem Dritteljahrhundert, gilt diese Zahl Drei weiterhin über das Wahlgebiet, das damals am 3. Oktober 1990 über Nacht um eine erhebliche Menge Wähler größer geworden war, ohne danach geändert worden zu sein. Ist es nicht längst an der Zeit, lediglich diese Zahl von Drei auf Vier oder gar Fünf zu erhöhen, um die politische Wirklichkeit von heute widerzuspiegeln? Das würde zwei Ziele erreichen: Erstens paßte das in die Entscheidung der KArlsruher Richter problemlos ein; zweitens würde das auch im Sinne der Wahlrechtsreform sein, die aufgeblähte Anzahl von Bundestagsabgeordneten zu reduzieren.

Erich Baumeister, Frankfurt am Main 






Zu: „Papst Franziskusʼ linke Weltsicht“, JF 33/24

Oberhirte mit vielen Irrtümern

Mag Papst Franziskus mit seiner Haltung gegen die katholische Lehre vom gerechten Krieg gemäß Augustinus und Thomas von Aquin auch die richtige Entscheidung treffen, so vertritt er doch viele Irrtümer. Im „Krieg gegen das Coronavirus“ etwa war er weniger bedächtig und führte im Vatikan eine strikte Impfpflicht ein und bezeichnete diese als einen Akt der Nächstenliebe.

Oskar Schmitt, Rimpar






Zum Leserbrief: „Es wird zu Recht gewarnt: 1933 ist jetzt“ von Rolf Klüsener, JF 31-32/24

Wieder einmal fälschlicherweise zitiert

Das Heinrich-Heine-Zitat aus den „Nachtgedanken“ wird hier wieder einmal fälschlicherweise in negativem Zusammenhang zitiert. Nicht wegen des „schrecklichen Deutschland“ kann er nicht schlafen, sondern ganz im Gegenteil: Er dachte in seinem unfreiwilligen Exil an das schöne Deutschland und seine dort verbliebene Mutter. Dies raubte ihm damals den Schlaf. Doch das könnte ihm heute wohl angesichts des grün-woken Heimatlandes nicht mehr passieren.

Dr. Wolfgang Henkel, Frankfurt am Main





Korrektur

JF 31+32/24. Die Karlsbader Beschlüsse, mit denen der Ruf nach Pressefreiheit unterdrückt werden sollte, wurden nicht 1821 gefaßt, wie in dem Beitrag „Die Kontinuität der Willkür“ auf Seite 9 irrtümlich vermerkt, sondern 1819. (JF)