Fehlt das Geld, muß man Abstriche bei den Ausgaben machen. Für diese an Sparsamkeit orientierte Haushaltsführung gibt es eine Metapher: die sprichwörtliche schwäbische Hausfrau. Aktuell könnte es auch abgewandelt werden, in die sächsische Kommune.
Hintergrund: Weil der Landkreis Bautzen finanziell „notleidend“ sei, müsse gespart werden, wo es nur geht, meinte die AfD-Fraktion im örtlichen Kreistag. Und beantragte, den Posten des Ausländerbeauftragten zu streichen. Mit Erfolg. Bei der geheimen Abstimmung votierten die Mandatsträger mit 47 gegen 30 Stimmen bei sieben Enthaltungen für den Antrag. Die AfD stellt 32 Kreisräte. Bautzen habe einen Seniorenbeauftragten, der allerdings nur ehrenamtlich arbeite. „Dabei haben wir mindestens 65.000 Senioren in unserem Landkreis. Wieso es dann einen hauptamtlichen Ausländerbeauftragten gibt, bei einem Landkreis, in dem etwa 6.000 Ausländer leben, erschließt sich mir nicht. Vor allem, da unter den 6.000 Ausländern viele gut integrierte polnische Arbeiter sind, die diesen Beauftragten nicht benötigen“, meinte die AfD-Fraktionsvorsitzende Heike Lotze gegenüber der JUNGEN FREIHEIT.
Doch die Bautzener haben ihre Sparsamkeitsrechnung ohne den Dresdner Wirt gemacht. Denn dieser Tage legte das von Petra Köpping (SPD) geführte Sozialministerium Beschwerde gegen den Beschluß ein. Begründung: Das im Mai verabschiedete sächsische Integrations- und Teilhabegesetz sehe vor, daß jeder Landkreis einen hauptamtlichen Ausländerbeauftragten einsetzen muß. Landrat Udo Witschas (CDU) widersprach: „Uns liegen diesbezüglich keine weitergehenden Mitteilungen oder Weisungen seitens des Ministeriums vor.“ Die dafür notwendige Verordnung sei noch nicht beschlossen. Was gilt? Das muß nun Sachsens oberste Kommunalaufsichtsbehörde entscheiden.