Ampel will Leistungen für Kirchen streichen
Berlin. Die Ampel-Fraktionen im Bundestag wollen nach der Sommerpause ein Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen für Kirchen vorgelegen. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, soll ein entsprechendes Gesetz auch ohne die Zustimmung des Bundesrates beschlossen werden können. Die katholischen Bistümer und die evangelischen Landeskirchen erhalten staatliche Gelder als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung im frühen 19. Jahrhundert. Bereits in der Weimarer Reichsverfassung war vorgesehen, diese Entschädigungszahlungen abzulösen. Diese bisher nicht umgesetzte Forderung ist 1949 ins Grundgesetz übernommen worden. SPD, Grüne und FDP haben ein „Grundsätzegesetz“ zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen in ihrem Koalitionsvertrag 2021 vereinbart. Mehrere Ministerpräsidenten hatten sich parteiübergreifend gegen die Ablösung durch eine Einmalzahlung ausgesprochen – nicht zuletzt aufgrund knapper Kassen in den Ländern. Dennoch hält die Ampel am Vorhaben fest, die finanziellen Verflechtungen zwischen „Staat und den Kirchen zu kappen“, sagte der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, der FAZ. Den Bundesländern stehe dann frei, ob und wie sie die Kirchen entschädigen wollen. (sv)
Deutlich mehr illegale Einreisen verzeichnet
WIESBADEN. Das Bundeskriminalamt hat im vergangenen Jahr einen drastischen Anstieg von Einschleusungen nach Deutschland registriert. Die Behörde zählte knapp 8.000 Straftaten, wie sie am Mittwoch mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 bedeutet dies einen Anstieg von circa 60 Prozent. Damals waren rund 5.000 Straftaten registriert worden. Auch die Zahl der festgestellten tatverdächtigen Personen stieg – wenn auch geringer – an. So gerieten über 4.400 Personen ins Visier der Polizei. Im Vergleich zu 2022 ein Anstieg von 26 Prozent. Unter den Tatverdächtigen gemäß Paragraph 96 des Aufenthaltsgesetzes – also Personen, die andere illegal über die deutschen Grenzen bringen – stechen Syrer als am stärksten vertretene Nationalität hervor. 752 syrische Staatsangehörige wurden registriert. Dahinter folgten Deutsche (405), Ukrainer (397) und Türken (389). Insgesamt gerieten 4.045 Personen in den Verdacht, gegen den Paragraphen verstoßen zu haben. Das Bundeskriminalamt führte die hohe Anzahl syrischer und türkischer Tatverdächtiger auf die typische Nationalitäten- oder Ethniengleichheit der Schleuser und Geschleusten zurück. Dagegen würden ukrainische Tatverdächtige hauptsächlich syrische und afghanische Staatsangehörige von der EU-Außengrenze zu Belarus nach Deutschland bringen. Unter Paragraph 97 des Aufenthaltsgesetzes – etwa wenn ein Ausländer bei der Einreise im Kofferraum stirbt – zählten die Behörden hingegen am häufigsten Personen mit einem deutschen Paß. Insgesamt 88 Tatverdächtige machten sie aus. Somit stieg ihr Anteil im Vergleich zum Vorjahr auf 24,5 Prozent leicht an. Der Anteil ausländischer Tatverdächtiger lag demnach bei 75,5 Prozent. Darunter am häufigsten Syrer (58), Türken (51) und Ukrainer (26). Insgesamt waren es 359. Bei Verurteilung drohen je nach Schwere der Tat Mindesthaftstrafen von einem, fünf oder zehn Jahren. Insgesamt registrierten die Sicherheitsbehörden im vergangenen Jahr 266.224 Fälle unerlaubter Einreisen und unerlaubten Aufenthalts. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von rund einem Drittel. (sv)