Französische Jusitz läßt Telegram-Chef festnehmen
PARIS. Der russische Tech-Milliardär und Telegram-Chef Pawel Durow wurde am Samstag in der Nähe von Paris festgenommen. Dem 39jährigen werden in Frankreich mehrere Gesetzesverstöße im Zusammenhang mit dem Messengerdienst vorgeworfen. Durow, der auch die französische Staatsbürgerschaft besitzt, wird unter anderem vorgeworfen, nicht ausreichend gegen kriminelle Aktivitäten auf Telegram wie Drogenhandel oder Kindesmißbrauch vorzugehen und zu wenig mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Laut französischen Medien geht es in den Ermittlungen jedoch auch um mangelnde Moderation in Gruppenchats. Das Unternehmen Telegram, das derzeit in Dubai sitzt, wies die Vorwürfe zurück und betonte, nicht gegen Europäisches Recht verstoßen zu haben und sich innerhalb „der Standards der Branche“ zu bewegen. Alle Regeln würden eingehalten, darunter auch der neue Digital Services Act (DSA), der ein konsequenteres Durchgreifen gegen illegale Inhalte auf großen Online-Plattformen verlangt. Durow habe „nichts zu verbergen“ und reise häufig nach Europa, hieß es in einer Telegram-Stellungnahme. Außerdem sei es „absurd“, einen Dienst oder dessen Besitzer für den Mißbrauch durch Dritte verantwortlich zu machen. Durow und sein Bruder Nikolai hatten Telegram 2013 gegründet, nachdem sie zuvor die russische Facebook-Alternative VKontakte entwickelt hatten. 2014 hatte er Rußland verlassen, nachdem er sich geweigert hatte, Oppositionelle von VKontakte auszuschließen. Telegram ist seitdem auch bei Regimekritikern in mehreren Ländern und in Konfliktregionen wie zum Beispiel der Ukraine sehr beliebt. Die russische Botschaft in Paris kritisierte eine mangelnde Kooperation der französischen Behörden, „die Gründe für diese Inhaftierung zu erläutern“ und Durow „konsularischen Zugang“ zu gewähren. (gb)
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Medienhäuser erklagen Zugang zu AfD-Wahlparty
ERFURT. Mehrere Medienhäuser haben sich erfolgreich Zugang zur geplanten Wahlparty der Thüringer AfD am 1. September erstritten. Das Erfurter Landgericht gab entsprechenden Anträgen von Welt, Spiegel, Bild und taz statt. Eine Begründung für die Eilentscheidung gaben die Richter nach Angaben des Fachmagazins Legal Tribune Online nicht bekannt. Die Medienhäuser hatten vorgebracht, der Ausschluß verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz im Grundgesetz und die Pressefreiheit. Bei Zuwiderhandlung drohten ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft. Die AfD selbst hatte argumentiert, daß die Räumlichkeiten begrenzt seien und deswegen nur 50 Journalisten zugelassen werden könnten. Dabei habe man sich auf jene konzentriert, die regelmäßig über Landespolitik berichten. (ho)
Aufgelesen
„Ich hatte das Gefühl, dem ersten Instagram-Star überhaupt begegnet zu sein.“
Sandra Maischberger in der „Zeit“ über ihre Recherchen zu Leni Riefenstahl für einen Dokumentarfilm